Gebäudeklassen

Gemäß der Musterbauordnung (MBO) - und dementsprechend auch den einzelnen Landesbauordnungen - werden alle Gebäude in Gebäudeklassen eingeteilt. In jeder einzelnen Klasse bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile. Dabei gilt: je höher die Klasse, desto höher die Anforderungen.

Gebäudeklassen der MBO:

  • Gebäudeklasse 1:
    a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
    b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

  • Gebäudeklasse 2:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²

  • Gebäudeklasse 3:
    sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m

  • Gebäudeklasse 4:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²

  • Gebäudeklasse 5:
    sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Als Höhe wird dabei grundsätzlich die Fußbodenoberkante des obersten Aufenthaltsraumes bezogen auf das mittlere Geländeniveau bezeichnet.

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