EUDR
Die EU Deforestation Regulation (EUDR) bzw. EU-Entwaldungsverordnung regelt entwaldungsfreie Lieferketten, Produkte und Erzeugnisse. Sie trat 2023 in Kraft und gilt für Hersteller, Importeure oder Exporteure von Holz, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Palmöl, Sojabohnen und Rindern sowie Erzeugnisse, für deren Herstellung diese erforderlich sind. Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Waren nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
Die Verordnung soll verhindern, dass sich durch den Konsum der EU-Bürgerinnen und Bürger die globale Entwaldung und Waldschädigung weiter fortsetzt. Nach einer Übergangszeit bis 30. Dezember 2025 ist die EUDR für Händler und Marktteilnehmer verbindlich. Kleine Unternehmen haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Weiterführende Informationen finden Sie in den Surftipps.
Galerie
Tipps zum Thema
Surftipps
BauNetz Wissen Holz sponsored by:
Informationsdienst Holz | getragen durch den Informationsverein Holz, Düsseldorf
Kontakt: +49 (0) 211 9665580 | info@informationsvereinholz.de
und Holzbau Deutschland Institut e.V., Berlin
Kontakt: +49 (30) 20314533 | kontakt@institut-holzbau.de
und Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V., Wuppertal
Kontakt: +49 (0) 20276972732 | info@studiengemeinschaft-holzleimbau.de
