ESG-HF
Die Anforderungen an den Heißlagerungsprozess von Einscheibensicherheitsglas
(ESG) wird stetig von der deutschen Bauaufsicht verschärft, um ein
ausreichendes Sicherheitsniveau der Verglasung gewährleisten zu
können. Die Heißlagerung wird zur Reduzierung der
Spontanbruchgefahr von ESG
eingesetzt. ESG-HF kennzeichnet heißgelagertes
Einscheibensicherheitsglas, welches nach DIN EN 14179: Glas im
Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes
Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas produziert wurde und die
Produktion zusätzlich einer Fremdüberwachung unterliegt.
Die deutsche Bauaufsicht hatte seit jeher in der mittlerweile
nicht mehr gültigen Bauregelliste
A zusätzliche Anforderungen an den Heißlagerungsprozess von ESG
definiert, um ein angestrebtes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Vom heißgelagerten ESG nach DIN EN 14179 unterschied sich das so
definierte ESG-H als nationale Besonderheit durch zwei
Punkte:
- Längere Haltezeit (4 Stunden anstatt 2 Stunden) mit höherer Temperatur (290° C bis 300 °C anstatt 250° C bis 270 °C);
- Zusätzliche Fremdüberwachung
Solche nationalen Zusatzanforderungen in der Bauregelliste
wurden mit dem Urteil C-100/13 des Europäischen
Gerichtshofes vom 16.10.2014 für unzulässig erklärt. Das Produkt
ESG-H als deutsche Besonderheit gibt es daher nicht mehr. Im
Zuge der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmung (MVV TB) war ein Erhalt dieser Besonderheit somit
nicht mehr möglich. Daher wird die Anwendung von heißgelagerten
Einscheibensicherheitsverglasungen nach DIN EN 14179-2 durch DIN
18008-2: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln -
Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen (Stand: Mai 2020)
derart eingeschränkt, dass für heißgelagertes
Einscheibensicherheitsglas nach DIN EN 14179 gilt:
- ESG und heißgelagertes ESG dürfen aufgrund der Spontanbruchgefahr durch Nickelsulfid-Einschlüsse nur eingebaut werden, wenn deren Oberkante maximal 4 m über Verkehrsflächen liegt
Davon abweichend darf gemäß DIN 18008-2 heißgelagertes ESG als
monolithisches Einfachglas oder äußere monolithische Scheibe von
Isolierverglasungen verwendet werden, wenn die
Versagenswahrscheinlichkeit durch Nickelsulfid-Einschlüsse
(Spontanbrüche) so reduziert wird, dass Verglasungskonstruktionen
ausreichend sicher errichtet werden können. Zur Erzielung von
Rechtssicherheit wurde durch den Bundesverband Flachglas
und die Gütegemeinschaft Flachglas die Produktbezeichnung
ESG-HF eingeführt. Nach RAL-GZ 525: Heißgelagertes
ESG ist dafür die Durchführung der Fremdüberwachung durch eine
Prüf- und Überwachungsstelle notwendig.
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