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ESG-HF

Die Anforderungen an den Heißlagerungsprozess von Einscheibensicherheitsglas (ESG) wird stetig von der deutschen Bauaufsicht verschärft, um ein ausreichendes Sicherheitsniveau der Verglasung gewährleisten zu können. Die Heißlagerung wird zur Reduzierung der Spontanbruchgefahr von ESG eingesetzt. ESG-HF kennzeichnet heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas, welches nach DIN EN 14179: Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas produziert wurde und die Produktion zusätzlich einer Fremdüberwachung unterliegt.

Die deutsche Bauaufsicht hatte seit jeher in der mittlerweile nicht mehr gültigen Bauregelliste A zusätzliche Anforderungen an den Heißlagerungsprozess von ESG definiert, um ein angestrebtes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Vom heißgelagerten ESG nach DIN EN 14179 unterschied sich das so definierte ESG-H als nationale Besonderheit durch zwei Punkte:

  • Längere Haltezeit (4 Stunden anstatt 2 Stunden) mit höherer Temperatur (290° C bis 300 °C anstatt 250° C bis 270 °C);
  • Zusätzliche Fremdüberwachung

Solche nationalen Zusatzanforderungen in der Bauregelliste wurden mit dem Urteil C-100/13 des Europäischen Gerichtshofes vom 16.10.2014 für unzulässig erklärt. Das Produkt ESG-H als deutsche Besonderheit gibt es daher nicht mehr. Im Zuge der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVV TB) war ein Erhalt dieser Besonderheit somit nicht mehr möglich. Daher wird die Anwendung von heißgelagerten Einscheibensicherheitsverglasungen nach DIN EN 14179-2 durch DIN 18008-2: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen (Stand: Mai 2020) derart eingeschränkt, dass für heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas nach DIN EN 14179 gilt:

  • ESG und heißgelagertes ESG dürfen aufgrund der Spontanbruchgefahr durch Nickelsulfid-Einschlüsse nur eingebaut werden, wenn deren Oberkante maximal 4 m über Verkehrsflächen liegt

Davon abweichend darf gemäß DIN 18008-2 heißgelagertes ESG als monolithisches Einfachglas oder äußere monolithische Scheibe von Isolierverglasungen verwendet werden, wenn die Versagenswahrscheinlichkeit durch Nickelsulfid-Einschlüsse (Spontanbrüche) so reduziert wird, dass Verglasungskonstruktionen ausreichend sicher errichtet werden können. Zur Erzielung von Rechtssicherheit wurde durch den Bundesverband Flachglas und die Gütegemeinschaft Flachglas die Produktbezeichnung ESG-HF eingeführt. Nach RAL-GZ 525: Heißgelagertes ESG ist dafür die Durchführung der Fremdüberwachung durch eine Prüf- und Überwachungsstelle notwendig.

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