_Fassade
Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverodnung (EnEV) ist die zurzeit in
Deutschland gültige Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden. Sie regelt die
Wärme- und Energiebedarfsberechnung und legt die Grenzwerte für den
maximalen Energiebedarf eines Gebäudes fest.
Die bisherigen Stationen der Gesetzgebung bezüglich der EnEV
waren:
- Fassung vom 16. November 2001 (EnEV 2001)
- Bekanntgabe der Neufassung vom 2. Dezember 2004 (EnEV
2004)
- Fassung vom 24. Juli 2007 (EnEV 2007)
- Fassung vom 18. März 2009 (EnEV 2009)
- Beschluss zur Novellierung EnEV 2009 16. Oktober 2013
- Fassung vom 1. Mai 2014 (EnV 2014)
In der Energieeinsparverordnung sind, als gesetzliche Grundlage diente die sogenannte Europäische Gebäuderichtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), Fristen für alle Wohn- bzw. Nichtwohngebäude festgelegt worden. Diese Fristen beziehen sich auf die Pflicht bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen zu müssen.
Die EnEV 2014 trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Informationen dazu finden Sie im Baunetz Wissen Dämmstoffe (siehe Surftipps).
Fachwissen zum Thema
Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Fassade sponsored by:
MHZ Hachtel GmbH & Co. KG
Kontakt 0711 / 9751-0 | info@mhz.de
Baunetz Wissen Fassade sponsored by:
MHZ Hachtel GmbH & Co. KG
Kontakt 0711 / 9751-0 | info@mhz.de