Ebenheitstoleranzen
Die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
regelt Toleranzen im Hochbau. Wichtig für Fußbodenkonstruktionen
ist die Tabelle 3 der Norm, in der die sogenannten
Ebenheitstoleranzen angegeben werden. Ebenheitstoleranzen gelten
für horizontale Bauteile wie Decken (Ober- und Unterseite),
Unterböden und Estriche. Mit ihnen werden die Grenzwerte
beschrieben, die vor dem Aufbringen von weiteren Fußbodenschichten
oder vor dem unmittelbaren Verlegen eines Belages eingehalten
werden müssen. Das bedeutet, dass fertigungsbedingte Unebenheiten
und unzulässige Höhendifferenzen, die größer sind als die
zugelassenen Werte, ausgeglichen werden müssen. Zu beachten ist,
dass für den Rohbau (nicht flächenfertige Bauteile) andere
Toleranzen gelten als für Bauteile mit Belag oder Putz
(flächenfertig). Abweichungen von den vorgeschriebenen Maßen sind
nur im Rahmen der von der Norm bestimmten Grenzen zulässig.
Für die Beurteilung der Ebenheit gilt das Stichmaß zwischen der
Verbindungsgeraden zweier Hochpunkte und dem dazwischenliegenden
tiefsten Punkt oder umgekehrt. Der Messpunktabstand ergibt sich aus
der Lage der Hochpunkte beziehungsweise Tiefpunkte. Das
zweckmäßigste Verfahren ist die Überprüfung der augenscheinlich
größten Unebenheiten mit Richtlatte und Messkeil.
Die Tabelle 3 der DIN 18202 finden Sie als Download im Anhang.
Aufgeführt sind unterschiedliche Bauteile und Stichmaße als
Grenzwerte in mm bei Messpunktabständen in m. Bei einem
Messpunktabstand von 4 m gilt z.B. für „nicht flächenfertige
Oberseiten von Decken (...)“ ein Abweichungsgrenzwert von 20 mm,
für „flächenfertige Böden, z.B. (...) Estriche zur Aufnahme von
Bodenbelägen“ dagegen nur 10 mm.
Fachwissen zum Thema
Downloads
Baunetz Wissen Boden sponsored by:
Object Carpet GmbH
Marie-Curie-Straße 3
73770 Denkendorf
Telefon: +49 711 3402-0
www.object-carpet.com