Breitenklasse
Entsprechend der DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für
Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen,
Entwurf, Konstruktion und Bemessung
werden Arbeitsgerüste in sieben Breitenklassen
(Tabelle 1) eingeteilt, die sich in Schritten von jeweils 30 cm von
0,60 m auf 2,40 m erhöhen. Sie können alle mit der jeweiligen
Lastklasse kombiniert werden.
Gekennzeichnet wird die Breitenklasse mit dem Buchstaben W und zwei
Ziffern; definiert ist sie als Breite der Gerüstlage einschließlich
der Dicke des Bordbretts, wobei das Bordbrett mit maximal 30 mm in
Rechnung gestellt werden darf. Die Auswahl der Breitenklasse ist
unter anderem von den auszuführenden Arbeiten oder möglichen
Absturzgefährdungen abhängig. Entscheidend ist die freie
Durchgangsbreite von mindestens 0,20 m bei
Materiallagerung.
Neben den Breitenklassen gibt es noch die sogenannten
Systembreitenklassen SW. Diese beziehen sich auf den lichten
Abstand zwischen den Ständern einer Gerüstlage und nicht, wie die
Breitenklassen, auf die Belagfläche einer Ebene.