Bau-Turbo
Um dem akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum in vielen Städten und Gemeinden zu begegnen, hat der Bundestag im Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Umnutzungen und Erweiterungen, Umbauten und Aufstockungen ebenso wie Neubauten werden erleichtert, wenn zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Bis zum 31. Dezember 2030 können Kommunen Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen, wenn ein Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben. Zugunsten eines Wohnbauvorhabens kann von Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden, wenn die Gemeinde zustimmt. Die Zustimmung gilt auch als erteilt, wenn drei Monate ab Antragstellung seitens der Gemeinde nicht widersprochen wurde.
Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Initiative Bau-Turbo kommunal (siehe Surftipps).
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