Altlasten
Das Bundesbodenschutzgesetz bezeichnet Altablagerungen und
Altstandorte als Altlasten, wenn durch sie schädliche
Bodenveränderungen, Grundwasserbelastungen oder sonstige Gefahren
für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Von
einer kontaminierten Fläche können sich Schadstoffe in gasförmiger,
flüssiger oder fester Form ausbreiten.
Mit der notwendigen Sanierung werden einerseits Gefahren für Mensch
und Umwelt beseitigt, andererseits eröffnet sich damit die
Möglichkeit der Neunutzung dieser Flächen. Aufgrund der
zwischenzeitlichen Verfeinerung der Analysetechniken werden heute
in steigendem Maße Erkenntnisse über die nachteiligen Folgen
unsachgemäßer Ablagerungen deutlich.