Zweischaliges Mauerwerk

Die zweischalige Ausführung von Mauerwerk, auch als Verblendmauerwerk bekannt, besteht aus einer inneren Tragschale und aus einer Verblendschale. Der Zwischenraum der beiden Schalen ist mit einer Dämmung ausgefüllt. Grundsätzlich werden die beiden Ausführungsvarianten zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht und Wärmedämmung und zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung unterschieden.

Wandaufbau
Zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung
Dämmplatten aus Steinwolle

Zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht
Bei dieser Ausführung wird auf die Außenseite der innenliegenden tragenden Wand eine Wärmedämmung angebracht. Zwischen dieser und der Außenschale muss ein hinterlüfteter Abstand von mindestens 4 cm verbleiben. Der zirkulierende Luftstrom trocknet das auftretende Kondenswasser der äußeren Schale, an deren Rückseite zusätzlich das anfallende Schlagregenwasser abgeführt wird. Feuchte aus dem Innenraum, die zwischen der tragenden Wand und der Dämmschicht entsteht, sollte ebenfalls entweichen können, dafür ist auf die Verwendung diffusionsoffener Dämmstoffe zu achten.

Zweischalige Wandkonstruktion mit Kerndämmung
Mit dieser Konstruktion wird der gesamte Hohlraum zwischen den beiden Schalen mit Dämmmaterial gefüllt. Es können dabei hohe Wärmeschutzwerte erreicht werden. Bezüglich des zu verwendenen Dämmstoffs ist darauf zu achten, das er für den Anwendungsfall genormt ist oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzt.

Das nichttragende Verblendmauerwerk dient als Witterungsschutz und zur Fassadengestaltung, das meist unverputzt als Sichtmauerwerk in einer Dicke von 11,5 cm erstellt wird. Zum Einsatz kommen Klinker aus gebrannten Ziegelsteinen, Betonsteine oder Kalksandsteine. Die tragende Innenschale kann aus Mauerwerk oder auch Beton bestehen und dient neben der Lastabtragung auch als Wärmespeicher. Mittels Drahtanker, die in das tragende Mauerwerk bereits mit eingemauert werden beziehungsweise auf die Betonwand gedübelt werden, werden die Dämmschicht und die Verblendschale gesichert.

Der Abstand zwischen der inneren Tragschale und der Verblendschale darf gemäß DIN 1053 nicht mehr als 15 cm betragen. Größere Abstände bis etwa 20 cm lassen sich bei ausreichender Tragfähigkeit der inneren Wand mit dem Einsatz von speziell hierfür bauaufsichtlich zugelassenen Verankerungen ausführen. Im Regelfall sind damit die Dämmstoffdicken auf 11 cm für eine Ausführung mit 4 cm Luftschicht beziehungsweise auf 15 cm bei einer Kerndämmung begrenzt.

Als Dämmstoffe in Plattenform können beispielsweise Mineralwolle, Steinwolle, Polystyrol oder Polyurethan eingesetzt werden, die hydrophobiert, also wasserabweisend sein sollten. Alternativ dazu eignen sich zur Kerndämmung Schüttungen wie Perlite. Soll im Zuge einer energetischen Sanierung eine bislang ungedämmte zweischalige Konstruktion ertüchtigt werden, können Einblasdämmungen aus Mineralfasern, Polystyrol oder Perlite verwendet werden.

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Produkte aus Mineralwolle

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Bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden trägt neben der Dämmebene auch eine Luftschicht zum Wärmeschutz bei.

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