Treppen in öffentlichen Gebäuden
In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist mindestens eine notwendige Treppe als erster Rettungsweg erforderlich. Ein zweiter Rettungsweg ist ebenfalls vorgeschrieben, muss aber keine zweite Innentreppe sein. Er kann durch andere bauliche Maßnahmen wie eine Außentreppe oder durch Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden. Handelt es sich jedoch um ein öffentliches Gebäude der Gebäudeklasse 5 – wie etwa Krankenhäuser oder größere Schulen – ist in der Regel eine zweite Treppe erforderlich.
Für die Planung von Treppen gelten die Landesbauordnungen, die Musterbauordnung, die deutschen und europäischen Normen und spezielle Richtlinien und Verordnungen, wie die Arbeitsstätten- oder Schulbaurichtrichtlinien, die Brandschutz-, Versammlungsstätten- oder Sonderbauverordnungen. Die Anforderungen an notwendige Treppen hängen daher von der Nutzung des Gebäudes ab.
Bedeutung der Laufbreite
Für notwendige Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden gilt im Allgemeinen eine Mindestlaufbreite von einem Meter. Darüber hinaus resultieren aus der Nutzung verschiedene Auflagen, die breitere Laufwege und Maximallaufbreiten definieren. Grundsätzlich sollten Laufbreiten der Nutzung, der Geschosszahl, der Laufrichtung und der erwarteten Zahl der Nutzenden angepasst werden.
Zum Beispiel nimmt der Besucherstrom in den höheren Stockwerken eines mehrgeschossigen Gebäudes tendenziell ab. Hier können bei übereinander liegenden Treppen degressive Laufbreiten in Absprache mit den Baubehörden festgelegt werden. Breitere Laufwege sind dagegen sinnvoll, wenn Treppenstufen auch als Sitzflächen genutzt werden, wie oft in Schulen und Universitäten. Eine Planung von Sitzstufen oder Stufenaufsätzen kann das berücksichtigen.
Podeste zur Besucher*innenlenkung
Auch für Podeste im öffentlichen Raum gelten je nach Nutzung unterschiedliche Mindestmaße und eine maximale Anzahl von Trittstufen, nach denen ein Podest erfolgen muss. Ziel ist, die Treppe über ausreichend große Podeste sicherer und komfortabler zu machen. Bei zweiläufigen Treppen sichert das Podest zudem ausreichend Rangierfläche, zum Beispiel für den Krankentransport.
Darüber hinaus haben Podeste eine dirigierende Wirkung: Ein Antrittspodest, das sich im Material abhebt, kann den Treppenanfang betonen und unaufmerksame oder sichteingeschränkte Menschen zur ersten Stufe leiten. Ebenso kann am Treppenanfang eine Aufweitung des Laufs oder ein großzügiges Podest Passanten aus verschiedenen Richtungen aufnehmen und in unterschiedliche Richtungen lenken.
Bewegungsabläufe in Fluchtsituationen
Mehrläufige Treppen mit parallelen Läufen, die auf ein gemeinsames Zwischenpodest führen, können in Fluchtsituationen mehr Menschen fassen als gerade Treppen mit Zwischenpodest. Untersuchungen belegen die höhere Kapazität solcher Treppen im Notfall. Zwischenpodeste mit nicht rechtwinkligen Richtungsänderungen sorgen für dynamische und ergonomische Bewegungsabläufe, die sich besonders auf großen Treppen positiv auswirken. Auch bei panikartigem Fluchtverhalten erweisen sich diese Treppen als vorteilhaft, da die Bremswirkung der Bewegungen verbessert wird.
Orientierung und Überblick auf Treppen
Es ist ein menschliches Grundbedürfnis, von Treppen oder Leitern aus einen Überblick über die Räume zu gewinnen. In großen Gebäuden wie Rathäusern, Finanzämtern oder Beratungsstellen nutzen Besucher*innen Treppen oft zur Orientierung. Beim Hinaufsteigen erfassen sie die räumliche Struktur. Zudem ist die Treppe ein Begegnungsort, an dem Menschen, die sich spontan treffen, manchmal zum Gespräch verweilen.
Die Treppentypologie, das Material, das Geländer und
die Steigung, abhängig von Stufenhöhe und -tiefe, müssen daher
nicht nur den unterschiedlichen, verbindlichen Sicherheitsauflagen
genügen. Sie sollten im Ganzen möglichst barrierearm und
komfortabel sein, damit der Blick schweifen kann und die
Aufmerksamkeit vom Laufweg in den Raum oder zum Gesprächspartner
wandern darf.
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