Stufenbeläge
Eigenschaften und Einsatzbereiche verschiedener Materialien
Treppenstufen können entweder direkt auf ihren Konstruktionsmaterialien – Holz, Beton, Stahl, Ziegel, Lochblech, Naturstein etc. – begangen oder mit unterschiedlichen Materialien belegt werden.
Die Wahl des Stufenmaterials und des Stufenbelages beeinflusst maßgeblich, ob eine Treppe folgende Anforderungen erfüllt:
- Brandschutz
- Schallschutz
- Nutzungsart und entsprechende Rutschfestigkeitsklasse
- Reinigungsfähigkeit
- Abnutzung bei viel begangenen Treppen
- Barrierefreiheit
Holz
Weichholz wie Kiefer, Lärche oder Fichte hat einen schnellen Abrieb und ein hohes Schwindverhalten und eignet sich daher nur für wenig begangene Treppen in privaten Wohnhäusern. Harthölzer wie Eiche, Esche oder Buche sind dagegen deutlich robuster und halten dem Alltagsgebrauch besser stand. Holz ist üblicherweise normalentflammbar und hat die Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen. Bei Treppenbelägen sind die Euroklassen für Bodenbeläge maßgeblich. Unbehandelte Holz-Bodenbeläge erreichen je nach Produkt und Einbausituation häufig die Brandschutzklasse Dfl-s1; schwerentflammbare Bodenbeläge haben mindestens Cfl-s1, ggf. Bfl-s1. Auch der nach Abbrand verbleibende Restquerschnitt eines Holzbelages ist relevant für die Einschätzung des Feuerwiderstandes des gesamten Treppenbauteils. Üblicherweise ist die praktikable Mindestdicke eines Stufenbelages aus Holz daher vier bis sechs Zentimeter, abhängig von Statik und Nutzung.
Damit Flächen aus Holz nicht aufschüsseln, sollten sie aus mehrschichtig gegeneinander verleimten Elementen bestehen. Oberfläche und Rutschhemmung müssen auch bei der Pflege bedacht werden, denn holzpflegende Wachse und schützende Lacke erhöhen die Gleitfähigkeit und damit die Rutschgefahr. Das gilt besonders für Innentreppen mit hoher Öffentlichkeit wie bei Bürogebäuden, die nach DIN EN 16165: Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren und nach ASR A1.5: Fußböden eine Rutschfestigkeit von mindestens R9 benötigen. Bei Außentreppen sind Holzbeläge nur bedingt geeignet, da Witterung, Feuchtigkeit, Frost und UV-Strahlung die Langlebigkeit und Rutschsicherheit stark beeinträchtigen. Empfehlenswert sind ausschließlich Hölzer der Dauerhaftigkeitsklasse 1–2 nach DIN EN 350: Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten, wie beispielsweise Eiche oder Robinie sowie thermisch modifizierte Hölzer. Für mehr Rutschhemmung sollten die Oberflächen geriffelt oder genutet sein.
Naturstein
Stufenbeläge aus Naturstein auf tragenden Unterkonstruktionen brauchen für die Tragfähigkeit eine ausreichende Materialstärke von mindestens vier Zentimetern. Tragende Blockstufen benötigen deutlich höhere Materialstärken, je nach Spannweite und Material. Poröse Steine (wie Sandstein oder Travertin) kommen nur als Belag, nicht aber als tragendes Material, zum Einsatz. Gleiches gilt für Kunststein-Stufen, die auch als vorgefertigte Winkelstufen eingesetzt werden. Wichtig ist die Oberflächenbehandlung der Steine, also Schleifen, Sandstrahlen oder Flammen, um die notwendige Rutschhemmung (R 10 oder R 11 nach DIN 51130) herzustellen. Dagegen sind polierte Flächen zwar leichter zu reinigen, bedeuten aber eine erhebliche Rutschgefahr und kommen daher für den Einsatz bei Treppen nicht infrage.
Kontraststreifen erhöhen bei homogenen Steinoberflächen die Barrierefreiheit und sind bei Treppen in öffentlichen Gebäuden mindestens auf der ersten und letzten Stufe einzuplanen. Bei Treppen mit bis zu drei Stufen oder frei im Raum beginnenden Treppen sollte jede Stufe mit Kontraststreifen markiert sein. Bei Außentreppen müssen Natursteinbeläge eine leichte, regenwasserabführende Neigung von ein bis zwei Prozent und eine hohe Frostbeständigkeit haben (Frost-Tau-Widerstand nach DIN EN 12371: Prüfverfahren für Naturstein). Geeignet sind zum Beispiel Granit, Gneis, Basalt und Quarzit.
Metall
Tragende Stahlbauteile in notwendigen Treppenräumen benötigen Brandschutzmaßnahmen wie nicht brennbare Bekleidungen, da sich Stahl und andere Metalle bei hohen Temperaturen verformen und in der Folge dann die Tragfähigkeit versagt. Wird Metall als Stufenmaterial verwendet, ist besonders auf den Schallschutz zu achten, da Metalltreppen typischerweise viel Körper- und Luftschall erzeugen. Nach DIN 4109: Schallschutz im Hochbau muss daher die akustische Entkopplung der Treppenbauteile zu angrenzenden Bauteilen sehr sorgsam geplant werden. Zudem ist bei Metallbelägen auf Trittsicherheit und Barrierefreiheit zu achten. Mit Estrich gefüllte Trogtritte, Riffelbleche und Gitterroste bieten eine gute Rutschhemmung. Bei Letzteren sollten nach DGUV Information 208-007: Roste lichte Maschenweiten von max. 10 mm gewählt werden, um das Hängenbleiben mit Absätzen und Gehhilfen zu vermeiden. Für Außentreppen eignen sich besonders feuerverzinkter Stahl, Edelstahl und Aluminium, weil sie korrosions- und witterungsbeständig und somit auch im Außenraum sehr langlebig sind.
Glas
Tragende und begehbare Glasstufen benötigen einen rechnerischen statischen Nachweis nach DIN 18008-5: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen oder bei Abweichungen bauaufsichtliche Nachweise bzw. Genehmigungen (aBG oder projektbezogen eine ZiE/vBG). Begehbare Glasstufen bestehen aus mehrschichtigem Verbundsicherheitsglas (VSG), oft mit oberer Verschleißschicht, und haben eine hohe Resttragfähigkeit im Fall eines Glasbruches. Für die geforderte Rutschhemmung R9 kann die Glasoberfläche per Siebdruck oder Ätzung behandelt und mit aufgeklebten Antirutschstreifen versehen werden. Für die Barrierefreiheit sind Kontraststreifen an den Stufenkanten erforderlich.
Beton
Treppen aus Ortbeton oder Betonfertigteilen können mit rutschhemmenden Beschichtungen oder strukturierten Oberflächen versehen werden oder lassen sich gleich werkseitig mit entsprechenden Stufenoberflächen herstellen. Ortbetontreppen erhalten durch Schleifen eine terrazzoähnliche Oberfläche. Bei Betontreppen und Stufen aus Beton ist der Trittschallpegel besonders zu beachten, denn nur mit akustisch entkoppelten Stufen- und Wandanschlüssen mindert sich die Übertragung des Trittschalls. Für Treppen im Geschosswohnungsbau gilt ein bewerteter Norm-Trittschallpegel von maximal L'n,w ≤ 53 dB. Bei erhöhten Anforderungen gilt L'n,w ≤ 46 dB (nach DIN 4109). Die Anschlussfugen müssen also mit dauerelastischem Material gefüllt oder mit einer Metalleinlage oder einem Abdeckprofil versehen werden.
Bei Betonstufen ist die Einhaltung der Maßtoleranzen besonders anspruchsvoll. Denn nach DIN 18065: Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße gilt, dass die Stufenhöhen nur maximal fünf Millimeter voneinander abweichen dürfen, um Stolperfallen zu verhindern. Für mehr Barrierefreiheit sorgen auch bei Betonbelägen Kontraststreifen, die sich über Farbe, Metallschienen oder aufgeklebte Profile herstellen lassen. Für den Außenbereich sind Betonstufen ideal – als Platten, Pflastersteine oder aus Ortbeton. Denn Beton ist, je nach Herstellung, frostbeständig und robust gegen Witterungseinflüsse.
Keramische Beläge
Keramische Fliesen sind formstabil und gut für Treppen geeignet, benötigen aber rutschhemmende Oberflächen (mind. R9, in Eingangsbereichen R10) und präzise, eben ausgebildete Stöße, um Stolperstellen zu vermeiden. Je nach Fliesenart und Format gelten nach den anerkannten Regeln der Technik (z. B. ZDB-Merkblatt) Höhendifferenzen von ca. ein bis zwei Millimetern noch als tolerierbar. Kantenschutzprofile schützen die Vorderkante, verhindern das Wegrutschen über die Stufenkante und dienen, je nach Gestaltung, als Kontraststreifen. Die schallschutzbedingte Fuge zwischen Lauf und Podest muss sauber in den Belag eingebunden und idealerweise dauerelastisch verfüllt werden. Brandschutztechnisch sind keramische Beläge unproblematisch, da sie zur Baustoffklasse A1 (nichtbrennbar) gehören. Wie bei Steinbelägen eignen sich auch keramische Beläge für Außenräume, wenn sie nicht porös, nicht wasseraufnehmend, aber frostbeständig sind.
Elastische Beläge
Kautschuk, Vinyl oder Linoleum bilden eine geschlossene, rutschhemmende Oberfläche und lassen sich gut an Stufengeometrien anpassen. Auch hier sind Profile an den Stufenkanten wichtig: Sie bilden einen sauberen, vor Abrieb schützenden Materialabschluss, verhindern das „Hinwegrutschen“ über die Kante und erhöhen, kontrastreich ausgeführt, die Barrierefreiheit. Die brandschutztechnischen Anforderungen sind mit elastischen Belägen meist erfüllt, da viele Produkte schwerentflammbar verfügbar sind (B1 nach DIN 4102-1 bzw. Cfl-s1 nach DIN EN 13501-1: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten). Die erforderliche Fuge zur akustischen Entkopplung bleibt auch hier ein Detail, das besonders sorgfältig geplant werden muss. Elastische Beläge aus EPDM oder Gummi und, mit Einschränkungen, auch spezielle Outdoor-Linoleum- und Kautschukbeläge können auch auf Außentreppen verlegt werden.
Textile Beläge
Teppichbeläge bieten eine hohe Trittsicherheit, müssen in notwendigen Treppenräumen mindestens der Klasse Cfl-s1 nach DIN EN 13501-1 entsprechen, um den Brandschutz zu erfüllen. Viele Teppichbeläge verschleißen allerdings schneller als andere Materialien, daher sollte für viel genutzte Treppen mindestens die Beanspruchungsklasse 33, gewerblich intensiv (nach DIN EN 1307: Textile Bodenbeläge - Einstufung) gewählt werden. Kantenprofile stabilisieren die Materialränder zusätzlich und schaffen – farbig abgesetzt – eine klare visuelle Führung. Auch hier gilt: Die schalltechnische Trennfuge zwischen Lauf und Podest ist exakt auszubilden, damit der textile Belag dauerhaft sauber anschließt und seine Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.
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