Stahlrohr-Kupplungsgerüste und Leitergerüste
Zur Ausführungsart von Gerüsten gehören Rahmen- und Modulgerüste sowie Stahlrohr-Kupplungsgerüste und Leitergerüste.
Stahlrohr-Kupplungsgerüst
Ein Stahlrohr-Kupplungsgerüst
besteht aus Stahlrohren, Kupplungen und anderen systemunabhängigen
Gerüstbauteilen. Es kann sowohl längen- als auch flächenorientierte
Gerüstlagen haben und als Stand- oder Hängegerüst
ausgeführt werden. Eingesetzt werden kann das
Stahlrohr-Kupplungsgerüst sowohl als Arbeitsgerüst
als auch als Schutzgerüst.
Nach DIN EN 39 Systemunabhängige Stahlrohre für die Verwendung
in Trag- und Arbeitsgerüsten – Technische
Lieferbedingungen dürfen nur Stahlrohre mit einem
Außendurchmesser von 48,3 mm und einer Nennwanddicke von mindestens
3,2 mm verwendet werden. In Deutschland sind
Stahlrohr-Kupplungsgerüste in der DIN 4420-3 Arbeits- und
Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre
Regelausführungen geregelt. Darin ist auch eine Regelausführung
für diese Gerüste
festgelegt.
In der Regelausführung sind die erforderlichen Ständerabstände für die jeweilige Lastklasse vorgegeben. Der Vertikalabstand der Gerüstlagen darf in allen Lastklassen nicht größer als 2,00 Meter sein. Für die beschriebene Regelausführung gilt der Nachweis der Standsicherheit als erbracht. Alle anderen Formen, die keiner Regelausführung entsprechen, benötigen vor der Benutzung einen Brauchbarkeitsnachweis, bestehend aus dem Standsicherheitsnachweis und dem Nachweis der Arbeits- und Betriebssicherheit.
Leitergerüst
Holzleitergerüste wurden ab 1950 bis Anfang der 1970er-Jahre
verwendet und waren in DIN 4420-2 Arbeits- und Schutzgerüste;
Leitergerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen geregelt
(Dokument zurückgezogen). Sie bilden den Übergang von den früheren
Holz-Stangengerüsten zu den Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen der
modernen Rahmengerüste, die sie mittlerweile ersetzt haben.
Ihrer Art nach sind Leitergerüste Systemgerüste. Sie bestehen aus Gerüstleitern mit hölzernen Holmen und fest eingebauten Sprossen aus Stahl oder Holz. Die Leitern müssen am Gebäude verankert sein. Als Verbindungselemente dienen Klammern, Haken, Konsolen, Hakenschrauben u. Ä. aus Stahl.
Leitergerüste dürfen nur in den Lastklassen 1 bis 3 eingesetzt
werden; die gleichmäßig verteilte Last ist auf maximal 2,0 kN/m²
begrenzt. Sie gelten als Gerüste „älterer Bauart“ und sind für den
gewerblichen Bereich nicht mehr zugelassen.