Rauch- und Feuerschutztürbeschläge

Feuerschutz- und Rauchschutztürbeschläge gehören zur Gruppe der Spezialbeschläge, die einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis benötigen. In der Konstruktion, in der Türblattausführung und in den Einbaudetails müssen konstruktive und ausführungstechnische Einzelheiten unter genauer Berücksichtigung von Baumusterprüfungsergebnissen (Prüfzeugnissen) besonders sorgfältig umgesetzt werden.

Türschließer
Einflügelige Rauchschutztür in der Kreissparkasse Friedrichshafen
Feuerhemmende Stahltür T30 mit 2 Obentürschließern

Die Beschläge werden entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsdauer (T 30, T 60, T 90, T 120) eingestellt. Rauch- und Feuerschutztüren müssen mit selbstschließenden Vorrichtungen ausgestattet sein. Durch Impulse vom Rauchmelder müssen Feuerschutztüren sofort ohne Behinderung schließen und verriegeln. Auf der Beflammungsgegenseite darf die zulässige Temperaturerhöhung auf der Oberfläche der Feuerschutztür nicht überschritten werden. Für die Erfüllung dieser Forderung übernehmen die verschließenden Funktionsspezialbeschläge im System neben der Widerstandseigenschaft der Türfläche und der Montagefuge im Brandfall eine besonders hohe Verantwortung.

In DIN 18273 Baubeschläge - Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren - Begriffe, Maße, Anforderungen und Prüfungen sind die Anforderungen an Drückergarnituren für Rauch- und Feuerschutztüren festgelegt. Nach Abschluss der Eignungsprüfung

  • dürfen keine Risse und Brüche vorhanden sein,
  • dürfen Schrauben nicht gelockert sein,
  • darf das Drückerspiel in axialer Richtung max. 1 mm und in radialer Richtung um max. 0,3 mm gegenüber der Einbausituation verschlechtert sein,
  • müssen polyamidüberzogene Beschläge nach dem Abschmelzen des Belags trotzdem ihre Funktion erfüllen.
Die wichtigsten Anforderungen an Feuerschutz-Drückergarnituren und Feuerschutzbänder lassen sich in 13 Basisanforderungen zusammenfassen. Entsprechend klassifizierte Erzeugnisse erfüllen diese Forderungen.
  • Alle Drücker, die mit schmelzbarem Material überzogen sind, müssen einen Stahlkern besitzen, der min. 80 mm in den Drücker hineinragt. Das gilt für Feuerschutztüren bis 1000 °C und für Rauchschutztüren bis 300 °C.

  • Türdrücker, die mit brennbarem Werkstoff, z. B. Polyamid überzogen sind, dürfen höchstens normal entflammbar und nicht leicht entflammbar sein.

  • Drückerstifte müssen aus 9 mm und Qualitätsstahl bestehen, in Längsrichtung ungeteilt und ohne Querschnittsverringerung.

  • Türdrückerlager müssen min. 5 mm breit und mit Werkstoff abgedeckt sein, der bis 1000 °C gegen abschmelzen beständig ist.

  • Drückerstifte dürfen Kräfte, die beim Öffnen und Schließen entstehen, nicht auf die Schlossnuss übertragen.

  • Drücker müssen zur Tür hin gebogen sein, das beugt Unfällen auf Rettungswegen vor.

  • Türdrücker in Anti-Panikschlössern müssen zugfest und drehbar gelagert sein, die Schlösser können in Fluchtrichtung bei verriegelten Türen über Drücker entriegelt werden. Bei Konstruktionen mit geteilter Schlossnuss sind miteinander verbundene Antipanikstifte zu verwenden.

  • Feste oder drehbare Türknöpfe in Kombination mit Türdrückern dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Türdrücker auf der Fluchtseite in Fluchtrichtung montiert ist.

  • Alle Öffnungen, die durch Schlüssellöcher entstehen, müssen mit selbstschließenden Klappen versehen sein, deren Werkstoff bis 1000 °C beständig ist. Bei Zylinderschlössern ersetzt der Schließzylinder die Klappe.

  • Unterkonstruktionen von Schildern und Rosetten müssen min. aus 1 mm dicken Werkstoff bestehen, der bis zu einer Temperatur von 1.000°C beständig ist.

  • Schilde und Rosetten müssen mit min. zwei lockerungsgesicherten Schrauben befestigt sein, wenn Nocken oder Fixierstifte in das Türblatt eingreifen, weitere Verschraubungen dürfen das Türblatt nicht durchdringen.

  • Beschläge dürfen nur mit Anschlag- und Bohrlehren sowie Montagehilfen befestigt werden.

  • Der Korrosionsschutz muss für die Lebensdauer ausreichend sein.

An Rauch- und Feuerschutztüren dürfen nur geprüfte oder zugelassenen Garnituren verwendet werden. Sie sind erkennbar an einem dauerhaft angebrachten Prüfzeichen (Ü-Kennzeichen). Feuer-/Rauchschutztüre, Beschlag und Zarge bilden eine Einheit. Sie sollten als geprüfte Einheit von einem Hersteller komplett bezogen werden.

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