DIN 18273 Türdrückergarnituren für Feuer- und Rauchschutztüren

Beschläge für Feuer- und Rauchschutztüren gehören zur Gruppe der Spezialbeschläge. Die an sie gestellten Anforderungen sind in DIN 18273 festgelegt. Durch die Veröffentlichung von DIN 18273:2015-07 wurde die Fassung aus 1997 zurückgezogen. Zu beachten ist jedoch, dass DIN 18273:1997-12 in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2019/1 nach wie vor aufgeführt ist und als Grundlage für die Ü-Kennzeichnung von Türdrückergarnituren in Deutschland herangezogen wird.

Edelstahl-Türgriff  nach DIN 18273

Türdrückergarnituren gemäß dieser Norm erfüllen die Voraussetzung zum sicheren Betrieb von bestimmten Bauarten von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen auch im Brandfall. Die gestellten Anforderungen sind in DIN 18273:1997-12 Baubeschläge - Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren - Begriffe, Maße, Anforderungen und Prüfungen festgelegt. Demnach müssen die Türdrückergarnituren konstruktiv so ausgebildet sein, dass bei sachgemäßem Gebrauch und bei einem angemessenem Wartungsaufwand die Funktion und die Schutzwirkung des Türdrückers auch nach längerem Gebrauch dauerhaft sichergestellt ist. Die Verwendung von Schlössern nach DIN 18273:1997-12 ist in Deutschland unter anderem in allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen von Feuerschutzabschlüssen geregelt.

Standardgarnituren, Antipanikgarnituren und Wechselgarnituren

Grundsätzlich kann unter den Türdrückergarnituren nach DIN 18273:1997-12 zwischen Standardgarnituren, Antipanikgarnituren und Wechselgarnituren unterschieden werden. Eine Standardgarnitur ist für eine beidseitige Betätigung des Türdrückers ohne Antipanikfunktion bestimmt. Sie besteht in der Regel aus einem Türdrückerstiftteil, einem Türdrückerlochteil, einem Außen- und Innenschild sowie den Befestigungsmitteln.

Die Antipanikgarnitur ist für die Verwendung mit Schlössern mit geteilter Schlossnuss und Panikfunktion an Feuer- und Rauchschutztüren festgelegt. Sie besteht je aus einem Türdrückerlochteil mit zugfester und drehbarer Lagerung für beide Seiten (Innen- und Außenseite), einem Außen- und Innenschild und einem zweiteiligen Panikstift, dessen beide Teile zugfest aber drehbar miteinander verbunden sind, sowie den dazugehörigen Befestigungsmitteln.

Eine Wechselgarnitur ist eine Türdrückergarnitur, die nur auf einer Seite der Tür (meist innen) einen Türdrücker hat. Auf der Außenseite ist hier entweder ein Knopf (Knauf) oder ein Griff vorhanden.. Das Schloss ist hier mit einem Wechsel ausgestattet (zum zurückziehen der Falle über den Türgriff) und kann zusätzlich über eine Panikfunktion verfügen. Sie besteht in der Regel aus einem Türdrückerstiftteil oder einem Türdrückerlochteil, einem Außen- und Innenschild mit Knopf oder Griff, ggf. Türdrückerstift und den Befestigungsmitteln.

Türdrückergarnituren nach DIN 18273:1997-12 sind wie folgt zu kennzeichnen:

  • Herstellerzeichen
  • Angabe DIN 18273 FS (Feuerschutzgarnitur) bzw. DIN 18273 RD (Rauchschutzgarnitur)
Entsprechen die Türdrückergarnituren der DIN 18273:1997-12, erfüllen sie auch die Anforderungen nach DIN 4102-5 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen und DIN 4102-18 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft „selbstschließend“ (Dauerfunktionsprüfung) sowie DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen und DIN 18095-2 Türen; Rauchschutztüren; Bauartprüfung der Dauerfunktionstüchtigkeit und Dichtheit.

Die Ausführungen beziehen sich auf die Ausgabe DIN 18273:1997-12.

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Im Normalbetrieb ist Begehkomfort verlangt, wie er durch hochwertige Türschließer gewährleistet wird, bei Panik muss die Tür den Fluchtweg sicher freigeben und im Entrauchungsfall muss sich die Türe automatisch öffnen, wenn das RWA-Konzept das vorsieht.

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