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Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Für Bauprodukte oder Bauarten, die nicht unter eingeführte technische Baubestimmungen fallen, nicht in der Bauregelliste A Teil 1 aufgeführt sind und für die keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, kann bei der jeweiligen obersten Landesbauaufsichtsbehörde eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragt werden. Hiermit sollen der Bau neuer Bauarten und die Verwendung neuer Bauprodukte ermöglicht werden.

Fachwissen zum Thema

Grundlagen

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

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