Toleranzen
Punktgenaue Maße sind weder bei der Produktion von Baustoffen,
noch bei der Ausführung von Bauwerken möglich. Aus diesem Grund
handelt es sich bei den angegebenen Maßen in Plänen und Zeichnungen
um Nennmaße, die eine gewisse Bandbreite an Toleranzen aufweisen
dürfen. Diese Bandweite ist notwendig, um die Erstellung eines
Bauwerkes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu
ermöglichen.
Allgemeine Toleranzen für das Bauwesen sind in DIN 18202:
Toleranzen im Hochbau – Bauwerke aufgeführt. Sollten in
den jeweiligen Gewerke-Normen z.B. DIN 18332: VOB – Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV) - Naturwerksteinarbeiten, DIN 18333: VOB -
Teil C: (ATV) - Betonwerksteinarbeiten oder DIN
18352: VOB - Teil C: (ATV) - Fliesen- und
Plattenarbeiten speziellere Angaben enthalten sein, so haben
diese Vorrang vor den Regelungen der DIN 18202.