Toleranzen

Punktgenaue Maße sind weder bei der Produktion von Baustoffen, noch bei der Ausführung von Bauwerken möglich. Aus diesem Grund handelt es sich bei den angegebenen Maßen in Plänen und Zeichnungen um Nennmaße, die eine gewisse Bandbreite an Toleranzen aufweisen dürfen. Diese Bandweite ist notwendig, um die Erstellung eines Bauwerkes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ermöglichen.

Allgemeine Toleranzen für das Bauwesen sind in DIN 18202: Toleranzen im Hochbau – Bauwerke aufgeführt. Sollten in den jeweiligen Gewerke-Normen z.B. DIN 18332: VOB – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Naturwerksteinarbeiten, DIN 18333: VOB - Teil C: (ATV) - Betonwerksteinarbeiten oder DIN 18352: VOB - Teil C: (ATV) - Fliesen- und Plattenarbeiten speziellere Angaben enthalten sein, so haben diese Vorrang vor den Regelungen der DIN 18202.

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