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SiGeKo

Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) sind bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz etc.) einzuhalten. Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Auftraggeber*innen tätig sind, ist nach §3 BaustellV der Einsatz eines, ggf. mehrerer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (kurz: SiGeKo) erforderlich.

Der SiGeKo für das Risikomanagement zuständig und stimmt bereits in der Planungsphase alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander ab, um etwaige Gesundheitsschäden durch Unfälle zu vermeiden. Er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der u.a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten. Während der Bauphase ist er für die Organisation und Koordination der beteiligten Unternehmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung zuständig.

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