Schädlinge
Organismen bezeichnet man dann als Schädlinge, wenn sie
Pflanzen, Tiere, Menschen und ihre Wohnstätten, Arbeitsplätze oder
Lagerstätten sowie Vorräte befallen und/oder die Gesundheit des
Menschen beeinträchtigen. Pflanzliche und tierische Schädlinge sind
nach dem Bauordnungsrecht von baulichen Anlagen fernzuhalten, um
Gefahren und Belästigungen von den Benutzern abzuwenden. Die
Schädlingsbekämpfung unterscheidet zwischen chemischen,
physikalischen oder biologischen Maßnahmen.
Als pflanzliche Schädlinge im Baubereich gelten holzzerstörende
Pilze, als tierische Schädlinge holzzerstörende Insekten wie z. B.
der Hausbock.
Zu den bei uns bekannten Pilzen zählen der weiße Porenschwamm, der
braune Kellerschwamm, echter Hausschwamm und der Zaunblättling.
Pilze benötigen eine Holzfeuchte von mindestens 20 Prozent, die
Holzfeuchte im Gebäudeinneren beträgt im Normalfall 6-12 Prozent,
im Außenbereich unterm Dach 15-18 Prozent. Pilze werden in
holzverfärbend (v.a. Bläuepilze) und holzzerstörend eingeteilt.
Holzverfärbende Pilze beeinträchtigen die Holzfestigkeit kaum,
machen das Holz aber für andere Pilze anfälliger. Holzzerstörende
Pilze zerstören das Holz, indem sie Cellulose oder Lignin abbauen.
Sie entlassen dementsprechend eine dunkle oder helle Masse. Die
Ursache für Pilzbefall liegt in technischen Baumängeln, zu hoher
Restfeuchte im Holz beim Einbau oder dauerhaften Feuchteschäden
nach dem Einbau. Risse und offene Fugen bilden zudem Eingangstüren
für Holzschädlinge.
Die wichtigsten tierischen Schädlinge im Baubereich sind Käfer.
Ihre Larven sind die eigentlichen Bauholzzerstörer, denn sie
ernähren sich von der Holzsubstanz. Sichtbare Zeichen für einen
Befall mit Holzschädlingen sind frisches Bohrmehl sowie
Ausfluglöcher an Holzteilen. Bekannte tierische Schädlinge in
unserer Klimazone sind Hausbock, Nagekäfer, gemeiner Scheibenbock,
Holzwespe und Splintholzkäfer.
Die Art des Befalls richtet sich nach der Art, der Feuchtigkeit und
dem Nährwert des Holzes. Trockenholzinsekten wie der Holzbock
können auch in verbautem, überwiegend lufttrockenem Holz überleben.
Dachstühle von Altbauten sind daher häufig betroffen.
Frischholzinsekten wie z.B. Holzwespen benötigen viel
Feuchtigkeit.
Bei einem Befall ist das Ausmaß aller Schäden genau zu definieren
und die Beseitigung mit Fachplanern abzusprechen. Befälle durch
Schädlinge sind der zuständigen Bauordnungsbehörde zu melden, in
vielen Bundesländern besteht dazu eine Meldepflicht. Informationen
zu Bekämpfungsmaßnahmen bei Pilz- und Insektenbefall sind in der
DIN Norm 68800-4 Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen
holzzerstörende Pilze und Insekten sowie in den Merkblättern
des WTA (Wissenschaftlich technischer Arbeitskreis für
Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.) gelistet.