_Beschläge
Produkthaftung
Nach dem Produkthaftungsgesetz muss der Hersteller oder Händler
für ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Erzeugnis haften.
Ansprüche sind jedoch nur dann geltend zu machen, wenn das
Erzeugnis bestimmungsgemäß verwendet wurde und kein Fehlgebrauch
vorlag.
Dem Hersteller bzw. Händler obliegt eine Informations- und
Instruktionspflicht, bei Beschlägen erfolgt dieses z.B. durch
- Kataloge
- Prospekte
- Muster
- Ausschreibungstexte
- Angebotsunterlagen
- Anleitungen für Einbau, Bedienung und Pflege
- Beratung durch den technischen Außendienst
Fachwissen zum Thema
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Iserlohner Landstraße 89
58706 Menden
Telefon: +49 2373 9276-0
www.eco-schulte.com und www.randi.com
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