Klappladen
Der Begriff Klappladen oder Fensterladen beschreibt ein bewegliches Bauelement, das als schützender Vorsatzflügel auf der Außenseite von Fenstern und Fenstertüren angebracht wird. In der Umgangssprache ist der Klappladen auch als Schlagladen, Fensterklappen, Drehladen oder Balken (Österreich) bekannt, aber gemäß Normung (z.B. DIN EN 13659 Abschlüsse außen - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen) lautet die korrekte Bezeichnung „Drehladen". Als Schutz gegen Sonne und Hitze kam der Klappladen ursprünglich aus südlichen, warmen Regionen, er bietet aber bedingt auch einen Schall- und Einbruchschutz.
Die Flügel können als Rahmen mit Vollverbretterung, oder –
wie in südlichen Ländern üblich – mit Schrägverbretterung als
Blend- und Hitzeschutz gestaltet werden. Neben Klappläden aus Holz
bieten Hersteller Produkte aus Aluminium,
Kunststoff und aus Kombinationen dieser Materialien an. Die Läden
werden als Drehflügel ausgebildet und je nach baulichen
Gegebenheiten im Mauerwerk angeschlagen oder auf dem
Fenster-Blendrahmen aufgeschraubt.
Für Klappläden sind folgende Öffnungsarten möglich:
- 1-flügelig
- 2-flügelig, 2-seitig öffnend
- 2-flügelig, 1-seitig öffnend; Läden gekoppelt
(Doppelladen)
- 3-flügelig, 2-seitig öffnend; 1 Einzel- und 1
Doppelladen
- 4-flügelig, 2-seitig öffnende; 2 x 2 Läden gekoppelt
Gallerie
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