_Nachhaltig Bauen
Beheiztes Luftvolumen
In der Energieeinsparverordnung wird das beheizte" Beheiztes
Luftvolumen V" nach DIN EN 832 wie folgt berechnet:
- Bei Gebäuden bis zu drei Vollgeschossen V = 0,76 · Ve
- In den übrigen Fällen V = 0,80 · Ve