_Sicherheitstechnik
Alarmorganisation
Die Alarmorganisation umfasst alle Maßnahmen, die bei einem
Brand der Alarmierung, Rettung, Verhinderung der Brandausbreitung,
Brandbekämpfung und der Orientierung dienen. (Definition nach DIN
VDE 0833 T2 07.92)
Die Alarmorganisation ist mit dem Betreiber des Gebäudes oder dem
Auftraggeber der Brandmeldeanlage und den zuständigen Stellen (z.B.
Feuerwehr) entsprechend dem Brandschutzkonzept für ein Gebäude
festzulegen.
Diese festgelegte Alarmorganisation sollte mindestens Folgendes
enthalten:
- die Räumungsanweisungen im Brandfall
- die Nutzungsart des Gebäudes
- die Interventionszeit der Feuerwehr
- die Pflichten und Verantwortlichkeit der Mitarbeiter, einschließlich der Vorkehrungen für eigenständige Brandbekämpfung
- die Art und Weise, wie Personen, die sich im Gebäude befinden, über den Brandfall informiert werden
- die Erfordernisse und Maßnahmen zur Lokalisierung des Brandes
- die notwendige Unterteilung des Gebäudes in Brandmelde- und Alarmbereiche
- bei hierachischen Systemen oder abgesetzten Bedienfeldern die Art und Weise der Übergabe zwischen den Bedienplätzen
- Art der Alarmierung der Feuerwehr und der an diese durchzugebenden Informationen
- gewaltfreie Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr einschließlich der Bereithaltung von Schlüsseln (z.B. im Feuerwehr-Schlüsseldepot FSD)
- Vorkehrungen, um Folgen von Falschalarmen zu vermeiden
- Änderungen der Alarmorganisation zwischen Tag und Nacht sowie Arbeits-und Feiertagen
- andere Arten aktiver Brandschutzmaßnahmen einschließlich spezieller Anforderungen für den und die Aufteilung zusätzlicher Einrichtungen
- Vorkehrungen für die Notstromversorgung
- Vorkehrungen für die Instandhaltung
- das Vorgehen bei Falschalarmen und Störungen
- Anforderungen für Ab-,Ausschaltungen und die Verantwortlichkeiten für Wiederinbetriebnahme
Außerdem ist mindestens festzuhalten, wer in welchem Meldebereich was zu tun hat, wenn er im Brandfall alarmiert wird.