Unterdächer und Regeldachneigung

Unterdächer sind gemäß den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks immer dann notwendig wenn die Regeldachneigung um mehr als 6° unterschritten wird oder besondere örtliche Gegebenheiten (schneereiche Gegend) diese als zusätzliche Maßnahme erfordern.

... und unterhalb; die Konterlattung befindet sich oberhalb der Abdichtung

Unterschieden wird zwischen dem regensicheren und dem wasserdichten Unterdach. Erkennbar ist der Unterschied zwischen den beiden Versionen durch die Lage der Konterlattung: Bei dem regensicheren Unterdach liegt die Konterlatte oberhalb der Dichtmaßnahme, bei dem wasserdichten Unterdach unterhalb der Dichtungsmaßnahme. Dächer unterhalb einer Dachneigung von 10° können mit Dachziegeln gemäß den Fachregeln nicht mehr eingedeckt werden.

Der nachfolgend beschriebene Schadensfall wurde in der Hauptsache durch die mangelhaften Informationen im Vorfeld des Bauvorhabens verursacht. Bei dem betreffenden Objekt, handelt es sich um ein älteres Einfamilienhaus, dass eine Dachneigung von 10° aufweist. Eingedeckt war es bislang mit asbesthaltigen Wellplatten, die der Auftraggeber nicht zuletzt aus optischen Gründen von den Dachflächen entfernen wollte. Seine Wahl für die neue Eindeckung fiel auf einen kleineren Hersteller, den er über die Machbarkeit einer Eindeckung bei der geringen Dachneigung befragte. Der Hersteller hielt die Neueindeckung für machbar. Nach einer weiteren Suche fand der Bauherr dann auch einen Dachdecker, der ihm die gewählten Dachziegel aufbrachte. Schon während der Bauphase mussten dann jedoch beide feststellen, dass die Dachziegel beim Begehen den Anforderungen an die Aufnahme der Verkehrslast nicht gewachsen waren, sie brachen reihenweise in der Mitte quer durch. Zusätzlich stellten sich in Bereichen von Dachdurchdringungen nicht unerhebliche Wasserflecken an der Untersicht der Dachflächen im Gebäudeinneren ein.

Festzustellen war, dass entgegen der Forderungen der Fachregeln kein wasserdichtes Unterdach erstellt wurde. Auch nach einer näheren Untersuchung ergab sich, dass nicht einmal ein regensicheres Unterdach zur Ausführung kam. Weder waren die Konterlatten unterhalb der Abdichtungslage, noch war die Abdichtung selber so ausgeführt, dass eine Regensicherheit gegeben war. Darüber hinaus wurde im Bereich der Durchdringungen bereis mehrfach mit Bitumenspachtelmasse nachgebessert. Das Durchbrechen der Dachziegel konnte letztlich auf zwei Schwachpunkte begrenzt werden. Zum einen erwies sich die verwendete Traglattung als zu flexibel, weil sie schlicht nicht den Anforderungen entsprach (z. B. Qualitätsanforderung S10) und zudem mit einem zu geringen Querschnitt (30/50 mm) statt dem erheblich besseren Querschnitt von 40/60 mm ausgestattet war. Wegen der geringen Dachneigung wurde die Verkehrslast fast ausschließlich über die geringe Dicke abgeleitet. Zum anderen war der Ziegel zwar innerhalb der Toleranzen der DIN 456 geschüsselt (verwunden), aber aufgrund der Schüsselung lag er auch an nur wenigen Punkten auf dem unteren Ziegel auf. Bei Lasteinwirkung bewirkte das, dass der Ziegel in der Mitte quer durchbrach.

Als zusätzlich Problem kam hinzu, dass die Konstruktion des Gebäudes nicht für das höhere Gewicht der Ziegeleindeckung ausgerichtet war. Die Folge davon bestand in einer Absenkung des gesamten Dachstuhls.

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