Umbau der Volksschwimmhalle Lankow in Schwerin
Zeitgemäß Wohnen in einem Denkmal aus DDR-Zeiten
Mit dem Ziel, ressourcenschonend zu bauen, gewinnt die Nutzung der vorhandenen Bausubstanz an Bedeutung. Durch eine Sanierung bleibt die Graue Energie gewahrt, eine weitere Flächenversiegelung wird vermieden und ein Altbau lässt sich zu neuem Leben erwecken. Die Volksschwimmhalle Lankow in Schwerin, ein prägendes Bauwerk aus DDR-Zeiten, wurde unter Leitung des Architekten Ulrich Bunnemann in modernen Wohnraum umgewandelt. Das denkmalgeschützte Gebäude aus dem Jahr 1976 hat ein markantes Dach aus hyperbolisch-paraboloiden Betonschalen. Wesentlich für den Erfolg des Sanierungsprojektes, das 2019 den Sonderpreis des KfW Award Bauen erhielt, waren der Erhalt der Bausubstanz und die Schaffung von 16 erschwinglichen Wohnungen.
Die Rettung des Schwimmbads war ursprünglich nicht geplant. Bereits 2015 standen die Abrissbagger bereit, um das leerstehende und verfallene Gebäude zu beseitigen. Doch viele Bürger Schwerins, die in der Halle schwimmen gelernt hatten, setzten sich für deren Erhalt ein. In Zusammenarbeit mit Architekt Bunnemann und seinem Büro „Schelfbauhütte“ wurde ein Konzept entwickelt, das die Geschichte des Gebäudes würdigt und neuen Wohnraum in der Stadt schafft.
Umbau im Inneren
Das Projekt überzeugt durch die Verbindung von historischem Charme und modernem Komfort. Während die Fassade weitgehend unverändert blieb, wurden im Inneren erhebliche Umbauten vorgenommen. Die meisten Zwischenwände wurden entfernt, um den offenen Charakter der Schwimmhalle zu bewahren. Eine neu eingezogene Betondecke über dem ehemaligen Schwimmbecken teilt den Raum und schafft Platz für mehrere Wohneinheiten. An der Ostseite des Gebäudes bieten die Wohnungen großzügige Terrassen mit Ausblick auf den nahegelegenen Lankower See. Ein Highlight nach dem Umbau ist das kleinere Schwimmbecken, das weiterhin genutzt wird. Hier können die Bewohner und Besucher der Anlage schwimmen, während das größere Becken heute als Keller dient. Durch den partikulären Erhalt der früheren Nutzung erhält das Gebäude eine unverwechselbare Identität, die das Wohnen an diesem Ort deutlich attraktiver macht.
Barrierefreie Wohnungen und Maisonettes
Die Wohnungen sind modern und funktional gestaltet. Auf der höheren Gebäudeseite entstanden zwei volle Etagen mit barrierefreien und seniorengerechten Wohnungen, die über Innentreppen und eine offene Liftplattform zugänglich sind. Die gegenüberliegenden Einheiten sind als Maisonettes konzipiert – mit dem Wohnbereich und der Küche im Erdgeschoss und Schlafzimmern im Obergeschoss. Die Mieten liegen bei vergleichsweise günstigen 8,50 Euro pro Quadratmeter, was die Wohnungen besonders attraktiv macht.
Aspekte der Nachhaltigkeit spielten für Bunnemann eine wichtige Rolle: Die Dämmung erfolgte mit dem umweltfreundlichen Material Stroh, Solarpaneele auf dem Dach sorgen für eine energieeffiziente Nutzung. Der historische Charakter des Gebäudes bleibt trotz dieser Eingriffe gewahrt und viele ehemalige Badegäste besuchen das Haus, um in Erinnerungen zu schwelgen. Das Projekt zeigt, wie durch behutsame Sanierung und kreative Ideen aus einem verlassenen Bauwerk neuer Lebensraum entstehen kann: Der Umbau der Volksschwimmhalle Lankow steht exemplarisch für die Verbindung von Denkmalschutz und zeitgemäßem Wohnen.
Brandschutzaspekte: Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt zunächst die Musterbauordnung (MBO) und die jeweilige, daraus abgeleitete Landesbauordnung (LBO). Dies gilt für Neubauten ebenso wie – im Falle der ehemaligen Schwimmhalle – für Umbauten mit einhergehenden Nutzungsänderungen. Im Zuge eines Bauantrags wird auch die geplante Nutzung festgelegt, beispielsweise Wohnen, Gewerbe oder Verkaufsstätte. Jede nachträgliche Änderung der Nutzung einer genehmigten Planung bedarf gemäß §59 der MBO bzw. §59 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) einer Baugenehmigung.
Nutzungsänderung – Gebäudeklassen
Durch die Änderung der bestehenden Nutzung (Schwimmbad zu Wohnen) war daher für die Volksschwimmhalle Lankow ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich. Die brandschutztechnischen Anforderungen an ein Gebäude ergeben sich zunächst durch die Einstufung in eine Gebäudeklasse (GK) gemäß MBO bzw. der jeweiligen LBO. Im Falle des umgebauten Schwimmbads erfolgte die Einstufung in Gebäudeklasse 3 gemäß LBauO M-V, da die Planung mehr als zwei Nutzungseinheiten vorsah und das Gebäude die Maximalhöhe von sieben Metern nicht überschreitet. Hierbei gilt jedoch nicht die Höhe bis Oberkante First bzw. Dachoberfläche, sondern „Höhe […] ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.“
Ausnahmen / Befreiungen
Bei Baumaßnahmen im Bestand lassen sich die Brandschutzanforderungen aus der LBO, den Regelwerken oder Auflagen der Feuerwehr selten hundertprozentig umsetzen. Die Rahmenbedingungen lassen oftmals nur den Weg über Kompensationsmaßnahmen, Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen der LBO bzw. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu. Kompensationsmaßnahmen werden üblicherweise im Rahmen des Brandschutzkonzepts bzw. -nachweises erarbeitet. Auch der Umbau der Volksschwimmhalle von einem öffentlichen Gebäude zu privaten Wohnzwecken mit einer Gewerbeeinheit kam nicht ohne Abweichungen bzw. Befreiungen aus. Da die Anforderungen der LBO hinsichtlich der Nutzung „Wohnen” – zumindest im Vergleich zu einer öffentlichen Nutzung oder gar einem Sonderbau – relativ gering sind, hielt sich auch der Umfang der Abweichungen im Rahmen. Bauteile des ehemaligen Schwimmbads erfüllten schon im Bestand die Anforderungen an das Brandverhalten gemäß §26 bis §32 der LBauO M-V.
Abweichungen bei Rettungsweg und Brüstung
Für die Genehmigung des Umbaus waren nur einzelne Abweichungen erforderlich: Der Rettungsweg aus dem neuen Schwimmbad hat lediglich eine Breite von 1,00 m, anstelle einer Mindestbreite von 1,20 m. Kompensiert wird dies durch einen weiteren Ausgang von 1,00 m Breite. Mit 1,31 m überschreitet die Brüstungshöhe der Fenster im Obergeschoss das zulässige Maß von 1,20 m gemäß §37 Abs. 5 der LBauO M-V. Eine Änderung der Brüstungshöhe kam aus denkmalpflegerischer Sicht nicht in Frage. Da die befestigten Außenterrassen das Anleitern der Feuerwehr mit Steck- oder Schiebeleitern begünstigen und die Anleiterhöhe bei maximal 4,00 m liegt, wurde diese Abweichung als vertretbar erachtet. Nach §30 Abs. 2 der Landesbauordnung sind Gebäude von mehr als 40 m Länge durch innere Brandwände zu unterteilen. Die denkmalpflegerisch schützenswerten HP-Dachschalen ließen die Errichtung einer Brandwand im Sinne der Bauordnung jedoch nicht zu. Als Kompensationsmaßnahme wurde eine weitere innere Trennwand mit dem Feuerwiderstand F30 errichtet.
Bautafel
Architektur: Schelfbauhütte – Ulrich Bunnemann, Schwerin
Projektbeteiligte: Ingenieurgesellschaft Dr. Apitz, Schwerin (Tragwerksplanung)
Bauherr/in: Ruth und Ulrich Bunnemann, Schwerin
Standort: Lübecker Straße 266, 19055 Schwerin
Fertigstellung: 2017
Bildnachweis: © Jörn Lehmann; © Schelfbauhütte
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