Treppenrampen
Treppen mit einem Steigungsverhältnis von unter 1:6, also unter 15°, werden als Treppenrampen bzw. Rampentreppen bezeichnet. Sie kommen hauptsächlich dort zum Einsatz, wo Treppennutzer die Steigegeschwindigkeit verlangsamen und zum bedachtsamen Schreiten übergehen sollen. Treppenrampen besitzen geringe Steigungshöhen (= Setzstufen) und auch der für sonstige Treppen zulässige höchste Auftritt von 32 cm wird in der Regel überschritten.
Meistens sind Treppenrampen im Freien anzutreffen. In
Innenräumen findet man sie, wenn überhaupt, in repräsentativen
Gebäuden oder in Kombination mit parallelen Rampen für die
behindertengerechte Erschließung. Die Bemessung der Stufen und
Absätze erfolgt nach der Schrittmaßregel; innerhalb eines Treppenlaufes
müssen die Abmessungen der Stufen gleich sein. Um ein gefahrloses
Betreten auch bei Nässe zu gewährleisten, sollten die
Auftrittsflächen von Treppenrampen zum Zwecke der Entwässerung mit
einer Neigung zur Stufenkante hin ausgebildet sein. Nach DIN
18065 Gebäudetreppen ist ein Gefälle von maximal +/–1%
zulässig.
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