Multifunktionsgebäude Buggi 52 in Freiburg

Gewerbe, Kita und 30 Wohnungen in Holzbauweise

Auch die Stadt Freiburg verfügt über Stadtteile, die in den 1960er Jahren quasi am Reißbrett entworfen wurden und durch orthogonal angeordnete Gebäuderiegel, einzelne Wohnhochhäuser und (mittlerweile) anonyme Grünflächen geprägt sind. Waren diese zu ihrer Entstehungszeit hochmodern und beliebt, ging ihre Attraktivität im Laufe der Jahrzehnte vielfach verloren; nicht wenige haben sich zu „Problem-Quartieren” entwickelt. Der Freiburger Stadtteil Weingarten mag davon weit entfernt sein – in die Jahre gekommen ist er allemal. Mit dem 2021 fertiggestellten Multifunktionsgebäude Buggi 52 erhielt das Quartier aus mehrgeschossigen Wohnriegeln, einem Wohnhochhaus und einem Heizkraftwerk ein echtes Highlight.

Ansicht von der Bugginger Straße: Auf dem Supermarkt erhebt sich der pavillonartige Bau, dahinter der Wohnturm in Holzbauweise.
Blechschürzen gliedern die Fassade, um im Brandfall einen Überschlag der Flammen von einem Geschoss ins nächste zu verhindern.
Das Sockelgeschoss ist eine Stahlbetonkonstruktion.

Städtebauliche Einbindung und Architektur

Anstelle eines eingeschossigen Supermarktes auf einem relativ kleinen, dreieckigen Grundstück waren Weissenrieder Architekten beauftragt, einen Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern zu planen, eine Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss sowie 30 Wohneinheiten in den Geschossen darüber. Die Planenden entschieden sich, das Grundstück beinahe komplett zu bebauen und nahmen mit dem Erdgeschoss die dreieckige Grundstücksform auf. Im ersten Obergeschoss ist die Kindertagesstätte aufgeteilt in einen eingeschossigen Bau zur Bugginger Straße und die untere Ebene eines Turmes mit rechteckigem Grundriss. Ein Teil des Supermarktdaches bleibt als Spielbereich für die Kinder frei. Sechs weitere Etagen in dem Turm beherbergen die Wohnungen. Er erhebt sich kompakt an der Westseite und überragt das Erdgeschoss an zwei Seiten.

Planungsziele und wirtschaftliche Aspekte

Der insgesamt achtgeschossige Bau bleibt knapp unter der Hochhausgrenze und fügt sich selbstbewusst in die bestehende Siedlungsstruktur ein. Sowohl die Planer als auch der Investor hatten zum Ziel, das Gebäude weitgehend aus Holz zu errichten, welches regionaler, nachhaltiger Forstwirtschaft entstammt. Der Supermarkt-Betreiber wünschte eine möglichst stützenfreie Verkaufsfläche, um maximale Flexibilität zu erreichen. Zwar wäre dies durchaus in Holzbauweise gelungen; es stellte sich jedoch als nicht wirtschaftlich heraus: Die Dimensionierung des Tragwerks wäre zu voluminös und auch zu kostenintensiv gewesen. Man entschied sich daher im Erdgeschoss für eine Stahlbetonkonstruktion.

Struktur und Funktion

Dem Sockelgeschoss aus Stahlbeton ist ein Quader aufgesetzt, der vollständig aus vorgefertigten Holztafeln erbaut ist. Über der dreizügigen Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss befinden sich im zweiten bis siebten Obergeschoss insgesamt 30 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe, gefördert und weitgehend barrierefrei. Sie verfügen teilweise über große Loggien. Das begrünte Flachdach über dem Verkaufsraum stellt die Außenspielfläche der Kindertagesstätte dar, der separate Pavillon dient als Mehrzweckraum.

Materialität

Die Materialität der Konstruktion und der Wunsch nach einem maximalen Holzanteil bleiben außen ablesbar. Die Fassaden in den Obergeschossen sind mit einer Holzschalung aus vorvergrauter Weißtanne bekleidet, die geschossweise umlaufenden „Gesimse” (Brandriegel aus Stahlblech) verdeutlichen die einzelnen Ebenen und gliedern den Wohnturm. An der Ostseite wie auch im Erdgeschoss war aufgrund höherer Brandschutzanforderungen eine nichtbrennbare Verkleidung erforderlich. Realisiert wurde eine Metallverkleidung, welche die Farbigkeit und Struktur der Holzverschalung adaptiert – nur aus der Nähe ist der Unterschied erkennbar. Auch im Inneren bleibt die Gebäudekonstruktion ablesbar, mit puren Betonoberflächen im Verkaufsraum und sichtbar belassenen Brettsperrholz-Rippendecken in der Kita und den Wohnungen.


Brandschutzaspekte

Die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz wie auch an den konstruktiven Brandschutz der Bauteile ergeben sich zunächst aus der Musterbauordnung (MBO) bzw. den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen (LBO) – in diesem Fall der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Durch die Einordnung in eine Gebäudeklasse gemäß §2 LBO in Verbindung mit den Festsetzungen der Allgemeinen Ausführungsverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Landesbauordnung (LBOAVO) werden die Brandschutzanforderungen wie feuerbeständig, hochfeuerhemmend, feuerhemmend und dergleichen definiert. Im Falle des Buggi 52 kamen insbesondere auch die Inhalte der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) zum Tragen, um den Holzbau – trotz anfänglicher Bedenken der Genehmigungsbehörde – realisieren zu können.

Verschiedene Nutzungen – verschiedene Gebäudeklassen

Als Multifunktionsgebäude beinhaltet das Buggi 52 gleich mehrere Nutzungen: Supermarkt im Erdgeschoss, Kindertagesstätte mit Freifläche im ersten Obergeschoss und Wohnen in weiteren Obergeschossen. Diese drei unterschiedlichen Nutzungen bedingen die Einstufung in drei verschiedene Gebäudeklassen – mit daraus resultierenden Brandschutzanforderungen. Aufgrund der Höhe des Fußbodens im obersten Geschoss bleibt das Gebäude mit 21,98 Metern knapp unter der Hochhausgrenze (Gebäude von mehr als 22 Metern Höhe) und ist in die Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Supermarkt im Erdgeschoss ist als gewerbliche Nutzungseinheit von mehr als 400 Quadratmetern gemäß §38 der LBO ein Sonderbau. Das trifft auch auf die Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss zu. Im Gegensatz zu Schulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen, für die es verbindliche und ausgearbeitete Vorschriften gibt, und die als „geregelte Sonderbauten“ bezeichnet werden, gelten Kindertagesstätten als „ungeregelte Sonderbauten“.

Flucht- und Rettungswege

Obwohl die Rahmenbedingungen für die Flucht- und Rettungswege nicht ganz einfach waren, gab es für die Kindertagesstätte letztendlich eine simple Lösung. Zwar verfügt das erste Obergeschoss lediglich über ein Treppenhaus als notwendigen Treppenraum und Fluchtweg; über die Freifläche auf dem Dach des Supermarktes ließ sich jedoch der zweite Rettungsweg realisieren, mit einer Außentreppe, die zum Straßenniveau führt. Die Außenfläche der Kita ist laut Brandschutzkonzept ähnlich wie eine Erdgeschossfläche zu beurteilen. Weil der Pavillon mit Mehrzweckraum zum eigentlichen Gebäude 14 Meter Abstand einhält, wäre er im Brandfall als wettergeschützter, vorübergehender Zufluchtsraum nutzbar. Aus den Wohnungen dient das Erschließungstreppenhaus ebenfalls als erster Rettungsweg bis ins Erdgeschoss und von dort auf die Straße. Den erforderlichen zweiten Rettungsweg gewährleistet ein weiteres Treppenhaus, welches an der Freifläche der Kita mündet und über diese weiter zur Außentreppe führt.

Brandschutzanforderung Fassaden

Zum Zeitraum der Planung, Genehmigung und Ausführung lag die Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) lediglich als Entwurf vor. Wäre die Musterbau-Richtlinie in Baden-Württemberg bereits in Kraft getreten, hätte das Gebäude in Massivholz und mit mineralischen Treppenhäusern umgesetzt werden müssen. So aber galt alleine die Landesbauordnung (LBO), nach der auch der Einsatz brennbarer Baustoffe möglich war – sofern entsprechende Nachweise zum Brandverhalten der geplanten Holzkonstruktion geführt wurden.

Aufwändige Brandversuche wie auch gutachterliche Stellungnahmen waren notwendig, um den letztendlichen Aufbau der Außenwände genehmigungsfähig darstellen zu können. Bedenken der Bauaufsicht bezüglich eines unkontrollierten Gefachebrandes ließen sich unter anderem durch eine Dämmung aus Mineralwolle und horizontale blecherne Brandschürzen ausräumen. Diese Blechschürzen nutzten die Architekten sowohl technisch, beispielsweise als Sonnenschutzkasten, als auch optisch zur Gliederung der Fassade.

Die Effizienz dieser Konstruktion hat sich bereits in der Praxis bewiesen: Als es an Neujahr 2023 auf einer der Loggien zu einem Brand kam, wurde durch die Konstruktion ein geschossübergreifender Brandüberschlag verhindert. Durch Brandversuche wie auch gutachterliche Stellungnahmen ließen sich die Treppenhauswände und auch die Aufzugsschächte in Holz verwirklichen. Die Treppenläufe allerdings sind vorgefertigte Betonelemente – gemäß den Anforderungen der Landesbauordnung aus nicht brennbaren Materialien.

Zusätzliche Maßnahmen

Um die geplante Holzkonstruktion umsetzen zu können, waren Kompensationsmaßnahmen mit der unteren Baurechtsbehörde abzustimmen. Zur Brandfrüherkennung sollte das Gebäude mit einer Brandmeldeanlage mit automatischen Rauchmeldern überwacht werden. Während der Gewerbebereich im Erd- und Untergeschoss sowie die Kita im ersten Obergeschoss flächendeckend (Kategorie 1) zu überwachen sind, ist in den Wohngeschossen lediglich eine Überwachung der Flucht- und Rettungswege (Treppenräume und Flure) erforderlich. Dort sind zudem Handfeuermelder in ausreichender Zahl vorzusehen. Um der Feuerwehr wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen, ist in beiden Treppenräumen jeweils eine Steigleitung „trocken“ (gemäß DIN 14462-2: Löschwasserleitungen, festverlegte Steigleitungen "trocken" PN 16 in baulichen Anlagen) eingebaut, mit Entnahmeeinrichtungen für die Feuerwehr in den von dort zugänglichen Geschossen.

Bautafel

Architektur: Weissenrieder Architekten, Freiburg
Projektbeteiligte:
Die Holzbauingenieure, Titisee-Neustadt (Tragwerksplanung Holzbau); Sutter3, Freiburg (Projektentwicklung); Holzbau Bruno Kaiser (Generalunternehmen)
Bauherr/in: IG Klösterle, Freiburg
Standort:
Bugginger Straße 52, 79114 Freiburg
Fertigstellung:
2021
Bildnachweis:
Jochen Weissenrieder, Freiburg

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