Flachdachentwässerung nach DIN EN 12056-3

Abflussvermögen von Fallleitungen, abhängig von Verzugswinkel

Die Bemessungsregeln für Dachentwässerungen sind in der DIN EN 12056, Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung festgelegt.

Notentwässerung
Für Flachdächer ist eine Notentwässerung in Form eines Notüberlaufs vorgeschrieben. Dabei ist zu beachten, dass die Notentwässerung frei auf das Grundstück zu führen ist; ein Anschluss an das Entwässerungssystem ist nicht erlaubt. Öffentliche Kanalnetze sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht für maximale Regenereignisse ausgelegt, ein möglicher Rückstau in der Kanalisation soll das Gebäude nicht gefährden. Ein Verzicht auf die Notentwässerung ist nur dann möglich, wenn planerisch Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden (z.B. bei intensiv begrünten Dächern). Eine Notentwässerung kann durch zusätzliche Dachabläufe, Attikagullys, partielles Absenken der Attika oder einen durch die Attika geführten Notüberlauf erfolgen.

Arten der Dachentwässerung
Es gibt zwei Arten der Dachentwässerung, die beide nach dem Prinzip der Schwerkraftentwässerung funktionieren: die Freispiegelentwässerung (auch Freigefälleentwässerung genannt), bei der das Rohrleitungssystem im Gefälle verlegt wird und die Unterdruckentwässerung. Letztere basiert auf einem hydraulischen Druckströmungssystem; in der DIN EN 12056-3 wird sie als planmäßig vollgefüllte Regenwasserleitung bezeichnet. Die VDI-Richtlinie 3806 gibt weitere Hinweise zur Dachentwässerung mit Druckströmung.

Bemessungsgrundlagen
Für die Bemessung einer Dachentwässerung entscheidend ist die so genannte örtliche Bemessungsregenspende r5,5. Darunter wird ein 5-minütiges Regenereignis verstanden, das statistisch maximal alle fünf Jahre überschritten wird. Aufgrund fortlaufender Messungen der Niederschläge werden die statistisch ermittelten Regenereignisse ständig aktualisiert. Dafür ist Deutschland in weit über 5.000 Rasterfelder aufgeteilt (die auch innerhalb einer Stadt liegen können), für die unterschiedliche Niederschlagswerte gelten. Relevant ist zudem die Bemessungsregenspende r5,100, die sich auf ein fünfminütiges Regenereignis bezieht, welches statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Zu erfragen sind diese Werte bei der örtlichen Baubehörde oder dem Deutschen Wetterdienst. Für die Dimensionierung des Notüberlaufs muss die Differenz zwischen dem Berechnungsregen und dem Jahrhundertregen gebildet werden. Für besonders schützenswerte Gebäude allerdings ist die Bemessungsregenspende r5,100 ohne Abzug zu verwenden.

Bei der Ermittlung des Ablaufvermögens vorgehängter oder innenliegender Rinnen werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Der Abflussbeiwert der zu entwässernden Fläche
  • Länge und Geometrie der Dachrinne
  • das Gefälle der Rinne
  • Richtungsänderungen der Rinne von mehr als 10°
  • Laubfangsiebe am Einlauf
  • das Abflussvermögen der Abläufe in Abhängigkeit der dort vorhandenen Strömung
  • der erforderliche Durchmesser der Fallleitung bei Ansatz eines Füllungsgrades von 33 %
Zur Ermittlung des Regenwasserabflusses beispielsweise nach einem Starkregen dient der Abflussbeiwert C. Gründächer verzögern den Abfluss des Regenwassers, da sie eine bestimmte Menge an Feuchtigkeit aufnehmen. Für Kiesdächer ist ein Abflussbeiwert von 0,5 zu berücksichtigen, für Gründächer je nach Beschaffenheit 0,3 oder 0,5, für die übrigen Dächer gilt der Abflussbeiwert 1,0.

Die Ablaufleistung des Gullys gibt der Hersteller vor; dabei sind die Mindestablaufwerte gemäß DIN 1253 zu berücksichtigen. Die Ablaufleistung wird bestimmt durch den Nenndurchmesser bei aufgesetztem Laub- oder Kiesfangkorb. Weiterhin ist die Ablaufleistung bei Freispiegelentwässerungen von der Stauhöhe vor dem Gully abhängig; dies bedeutet, dass eine größere Stauhöhe auch eine größere Ablaufleistung ermöglicht.

Das Abflussvermögen einer Fallleitung mit einem Gefälle (in Teilbereichen) unter 10° muss analog zu einer Sammel- oder Grundleitung bemessen werden. Die Abflussleistung sinkt abhängig vom Neigungswinkel teilweise erheblich.

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