Flachdachentwässerung nach DIN EN 12056-3
Die Bemessungsregeln für Dachentwässerungen sind in der DIN
EN 12056, Teil 3: Dachentwässerung, Planung und
Bemessung festgelegt.
Notentwässerung
Für Flachdächer ist eine Notentwässerung in Form eines Notüberlaufs
vorgeschrieben. Dabei ist zu beachten, dass die Notentwässerung
frei auf das Grundstück zu führen ist; ein Anschluss an
das Entwässerungssystem ist nicht erlaubt. Öffentliche Kanalnetze
sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht für maximale
Regenereignisse ausgelegt, ein möglicher Rückstau in der
Kanalisation soll das Gebäude nicht gefährden. Ein Verzicht auf die
Notentwässerung ist nur dann möglich, wenn planerisch
Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden (z.B. bei intensiv begrünten
Dächern). Eine Notentwässerung kann durch zusätzliche Dachabläufe,
Attikagullys, partielles Absenken der Attika oder einen
durch die Attika geführten Notüberlauf erfolgen.
Arten der Dachentwässerung
Es gibt zwei Arten der Dachentwässerung, die beide nach dem Prinzip
der Schwerkraftentwässerung funktionieren: die
Freispiegelentwässerung (auch Freigefälleentwässerung genannt), bei
der das Rohrleitungssystem im Gefälle verlegt wird und die
Unterdruckentwässerung. Letztere basiert auf einem hydraulischen
Druckströmungssystem; in der DIN EN 12056-3 wird sie als planmäßig
vollgefüllte Regenwasserleitung bezeichnet. Die VDI-Richtlinie 3806
gibt weitere Hinweise zur Dachentwässerung mit Druckströmung.
Bemessungsgrundlagen
Für die Bemessung einer Dachentwässerung entscheidend ist die so
genannte örtliche Bemessungsregenspende
r5,5. Darunter wird ein 5-minütiges
Regenereignis verstanden, das statistisch maximal alle fünf Jahre
überschritten wird. Aufgrund fortlaufender Messungen der
Niederschläge werden die statistisch ermittelten Regenereignisse
ständig aktualisiert. Dafür ist Deutschland in weit über 5.000
Rasterfelder aufgeteilt (die auch innerhalb einer Stadt liegen
können), für die unterschiedliche Niederschlagswerte gelten.
Relevant ist zudem die Bemessungsregenspende
r5,100, die sich auf ein
fünfminütiges Regenereignis bezieht, welches statistisch alle
hundert Jahre zu erwarten ist. Zu erfragen sind diese Werte bei der
örtlichen Baubehörde oder dem Deutschen Wetterdienst. Für die
Dimensionierung des Notüberlaufs muss die Differenz zwischen dem
Berechnungsregen und dem Jahrhundertregen gebildet werden. Für
besonders schützenswerte Gebäude allerdings ist die
Bemessungsregenspende r5,100 ohne Abzug zu
verwenden.
Bei der Ermittlung des Ablaufvermögens vorgehängter oder
innenliegender Rinnen werden folgende Faktoren
berücksichtigt:
- Der Abflussbeiwert der zu entwässernden Fläche
- Länge und Geometrie der Dachrinne
- das Gefälle der Rinne
- Richtungsänderungen der Rinne von mehr als 10°
- Laubfangsiebe am Einlauf
- das Abflussvermögen der Abläufe in Abhängigkeit der dort vorhandenen Strömung
- der erforderliche Durchmesser der Fallleitung bei Ansatz eines Füllungsgrades von 33 %
Die Ablaufleistung des Gullys gibt der Hersteller vor; dabei sind die Mindestablaufwerte gemäß DIN 1253 zu berücksichtigen. Die Ablaufleistung wird bestimmt durch den Nenndurchmesser bei aufgesetztem Laub- oder Kiesfangkorb. Weiterhin ist die Ablaufleistung bei Freispiegelentwässerungen von der Stauhöhe vor dem Gully abhängig; dies bedeutet, dass eine größere Stauhöhe auch eine größere Ablaufleistung ermöglicht.
Das Abflussvermögen einer Fallleitung mit einem Gefälle (in Teilbereichen) unter 10° muss analog zu einer Sammel- oder Grundleitung bemessen werden. Die Abflussleistung sinkt abhängig vom Neigungswinkel teilweise erheblich.
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