Einführung: Sanierung und Schäden beim Flachdach

Flachdach nach der Sanierung
Beispiel Zugrisse
Pfützen und Schmutzablagerungen auf dem Flachdach

Bevor ein Flachdach saniert wird, muss es detailliert untersucht und eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Dazu gehört die Überprüfung des vorhandenen Dachaufbaus von der Unterkonstruktion, über die Dämmung bis zur Abdichtungsoberlage bzw. dem Oberflächenschutz.

Bei der Bestandsaufnahme wird das Flachdach zunächst in Augenschein genommen: Die Abdichtung wird auf Falten, Blasen, Risse, Sprödigkeit und Auf­schubfalten untersucht, die Dachneigung festgestellt und die Art und Anzahl der Anschlüsse und Durchdringungen (Licht­kuppeln, Lüfter, Dunstrohre etc.) notiert und überprüft:

  • Befindet sich der Gully am Tiefpunkt, so dass das Wasser tatsächlich über den Gully ablaufen kann?
  • Sind Anschlüsse von Durchdringungen bzw. Dehnfugen aus der wasserführenden Ebene herausgeführt?
  • Sind die Anschlusshöhen am Dachrand und an Dachanschlüssen eingehalten?
  • Wie sind die Metall-­ und Abdeckprofile ausgeführt?
  • Wie wurden Dehnfugen ausgeführt?

Sind Mängel und Schäden erkennbar, so ist eine detaillierte Dachuntersuchung durchzuführen. Hierbei ist das Dach an verschiedenen Punkten zu öffnen und der vorhandene Dachaufbau festzustellen. Bei der Dachöffnung ist zu überprüfen, ob die Wärmedämmung durchfeuchtet ist und ob Feuchtigkeit auf der Dampfsperre steht bzw. ob eine Dampfsperre vorhanden ist. Auch die Nutzung des Gebäudes darf nicht außer Acht gelassen werden, da sie sich entscheidend auf die Belastung des gesamten Dachaufbaus auswirkt. Hier ist vor allem die Raumlufttem­peratur und die Raumluft­feuchte von Bedeutung.

Zur Prüfung der Dichtigkeit des Daches stehen dem Planer und ausführenden Betrieben unterschiedliche Messverfahren und -geräte zur Verfügung (siehe Beiträge zum Thema Leckageortung).

Es gilt: Aufgrund der unterschiedlichen Ursachen der Schadensbildung gibt es bei der Flachdach-Sanierung keine allgemeingültige Patentlösung – ohne die Ermittlung des Dachzustandes und des Schadensbildes kann nicht mit der Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahme (z.B. zur Erreichung des laut EnEV geforderten U-Wertes) begonnen werden.

Quelle: Bauder, Stuttgart

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