Belüftetes Dach (IV): Wärmedämmung

Die Wärmedämmung eines belüfteten Dachs reduziert den Wärmeverlust über die Dachfläche und trägt damit wesentlich zum energetischen und bauphysikalischen Verhalten des Gebäudes bei. Bei einem belüfteten Dach wird zwischen Wärmedämmung und Dachdeckung bzw. zwischen einer Zusatzmaßnahme zur Erhöhung der Regensicherheit und der Oberseite der Wärmedämmung eine durchgehende Lüftungsebene angeordnet. Damit diese ihre Funktion erfüllen kann, muss der erforderliche freie Lüftungsquerschnitt auch nach Einbau und langfristiger Nutzung der Dämmung erhalten bleiben. Bei faserförmigen Dämmstoffen kann es beispielsweise durch Aufquellen oder Verformungen zu einer Verringerung des freien Querschnitts kommen. Die Konstruktion ist deshalb so zu planen und auszuführen, dass die erforderliche Lüftungsebene dauerhaft funktionsfähig bleibt. 

Steildach vor dem Einbringen der Zwischensparrendämmung
Dachdämmung

Anforderungen an den Wärmeschutz

Für einen ausreichenden Wärmeschutz sind unter anderem der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert), die Wärmeleitfähigkeit und Dicke des Dämmstoffs sowie Wärmebrücken entscheidend. Bei einem belüfteten Dach muss gleichzeitig ausreichend Platz für die erforderliche Lüftungsebene bleiben. Reicht der vorhandene Sparrenraum dafür nicht aus, kann eine Kombination aus Zwischen-, Unter- und Aufsparrendämmung sinnvoll sein. Zusätzliche Dämmschichten oberhalb oder unterhalb der Sparren können dabei den Wärmeschutz verbessern und Wärmebrücken, die durch die Sparren entstehen, verringern. Welche Dämmstoffdicke und welcher Aufbau erforderlich sind, muss anhand des konkreten Dachaufbaus rechnerisch nachgewiesen werden. Für den Mindestwärmeschutz und die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz ist insbesondere die DIN 4108-2:2026-05 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Wärmeschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung maßgeblich.

Was gilt für Neubau und Bestand?

Welche Anforderungen an den Wärmeschutz gelten, hängt unter anderem davon ab, ob ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude verändert wird. Seit dem 29. Juli 2026 ist hierfür das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Nachfolge des GEG maßgeblich. Für die Beurteilung des Wärmeschutzes sind daneben die einschlägigen technischen Normen, insbesondere die DIN 4108-2:2026-05, zu berücksichtigen.

Bei Neubauten wird der Wärmeschutz nicht allein anhand eines festen U-Werts für das Bauteil Dach beurteilt. Das GModG verlangt für zu errichtende Gebäude einen energetischen Gesamtnachweis. Bei Wohngebäuden darf der Jahres-Primärenergiebedarf höchstens 55 Prozent des entsprechenden Wertes eines Referenzgebäudes betragen; zusätzlich ist der bauliche Wärmeschutz einzuhalten. Für das Referenzgebäude ist für das Bauteil „Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten“ ein Wärmedurchgangskoeffizient von U = 0,20 W/(m²·K) angesetzt. Dieser Wert ist ein Referenzwert für den energetischen Nachweis und kein allgemein einzuhaltender U-Mindestwert für jedes einzelne Neubachdach.

Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden gelten die Anforderungen des GModG, insbesondere § 36 in Verbindung mit Anlage 7. Wird beispielsweise eine gegen Außenluft abgrenzende, opake Dachfläche, eine Dachgaube oder eine gegen einen unbeheizten Dachraum abgrenzende oberste Geschossdecke in dem dort genannten Umfang erneuert oder erstmalig eingebaut, gilt für Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur von mindestens 19 °C grundsätzlich ein Höchstwert von U = 0,24 W/(m²·K). Derselbe Wert gilt bei bestimmten Maßnahmen an der Dachdeckung bzw. beim Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite. Für Dachflächen mit Abdichtung gilt bei Ersatz einer vorhandenen Abdichtung gleicher Funktion ein Höchstwert von U = 0,20 W/(m²·K). Für Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur von 12 bis unter 19 °C beträgt der Höchstwert bei diesen Dachmaßnahmen U = 0,35 W/(m²·K). Die Anforderungen gelten jedoch nicht für jede Sanierungsmaßnahme automatisch; maßgeblich sind Art und Umfang der konkreten Maßnahme sowie die im GModG vorgesehenen Ausnahmen und Erleichterungen. 

Weitere Anforderungen an den Dachaufbau

Neben dem Wärmeschutz müssen insbesondere Wärmebrücken, Luftdichtheit, Feuchteschutz sowie Anschlüsse und Durchdringungen fachgerecht geplant werden. Für den klimabedingten Feuchteschutz ist insbesondere die DIN 4108-3:2024-03 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Je nach Konstruktion kann ein rechnerischer Nachweis erforderlich sein. Auch das Brandverhalten der Dämmstoffe und der Dachkonstruktion ist entsprechend den bauordnungsrechtlichen Anforderungen und der vorgesehenen Verwendung der Bauprodukte zu berücksichtigen.

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