Außentreppen

Zu den Außentreppen zählen alle Treppen mit einer ununterbrochenen Folge von mindestens drei Stufen, die sich außerhalb an einem Gebäudes befinden. Im Gegensatz zu den Bauordnungen der Länder unterscheidet die DIN 18065 Gebäudetreppen nicht zwischen Innen- und Außentreppen. Dennoch sind die Anforderungen an sie verschieden. So ist bei Treppen im Außenraum darauf zu achten, dass die Treppenmaterialien der Witterung standhalten und rutschhemmende Oberflächen aufweisen. Des Weiteren müssen Treppenpodeste und Trittstufen eine waagrechte Soll-Lage aufweisen. Treppen mit notwendiger Entwässerung sind mit Funktionsgefälle nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszubilden. Das Gefälle ist materialabhängig und darf maximal 3% betragen.

Außentreppen spielen als architektonisches Gestaltungselement eine wichtige Rolle im öffentlichen Raum.
Als Treppe gilt eine ununterbrochene Folge von mindestens drei Stufen.
Bei der Materialwahl muss auf Witterungsbeständigkeit geachtet werden.

Aufgrund der hohen Rutschgefahr bei Regen müssen die Stufenkanten und Auftritte besonders rutschfest sein. Hier spielt das Material der Treppenstufen eine entscheidende Rolle. Holz beispielsweise ist im Nässezustand extrem glatt, sein Einsatz ist deshalb genau abzuwägen. Rutschsicher dagegen sind poröse bzw. durchlässige Materialien des Trittbelags.

Die Steigung von Außentreppen ist in der Regel niedriger als bei Innentreppen, auch weil im Gelände oft mehr Raum zu Verfügung steht. Gebräuchliche Steigungsverhältnisse sind 16/31, 15/33, 14/35 und 12/39 (Steigungshöhe/Auftrittstiefe). Aus Sicherheitsgründen ist bei mittlerer Treppenneigung (zwischen 24° und 36°) nach spätestens 18 Stufen ein Zwischenpodest vorzusehen, bei einer Treppenneigung über 36° ist ein Podest nach einer Steigungshöhe von maximal 3,00 m erforderlich. Bis zu einem Steigungsverhältnis von 1:6 handelt es sich um eine Außentreppe, bei geringeren Neigungen um eine Treppenrampe.

Eine Sonderform der Außentreppe ist die Freitreppe, die auch unabhängig von einem Gebäude errichtet sein kann. Dient sie als alleiniger Zugang zu einem Gebäude, unterliegt auch sie der DIN 18065. Gleiches gilt für überdachte Außentreppen, die als Fluchtweg ausgewiesen sind.

Neben der reinen Erschließung dienten Außentreppen schon immer dazu, ein Gebäude zu erhöhen, indem man es auf einen Sockel stellte. Beispiele sind Sakralbauten, Theater, Rathäuser und ähnlich repräsentative Bauten. Gleichzeitig spielen sie als architektonisches Gestaltungselement eine wichtige Rolle im öffentlichen Raum: Große Außentreppen beispielsweise sind ein beliebter Aufenthaltsort – zumindest im Sommer und ganz besonders bei Touristen.

Fachwissen zum Thema

Die DIN 18065 Gebäudetreppen unterscheidet lediglich zwischen Treppen, die mit dem Gebäude konstruktiv verbunden sind und Treppen, die unabhängig vom Gebäude im Gelände erstellt wurden (Freitreppen). Im Bild eine Innentreppe im Bauhaus Dessau.

Die DIN 18065 Gebäudetreppen unterscheidet lediglich zwischen Treppen, die mit dem Gebäude konstruktiv verbunden sind und Treppen, die unabhängig vom Gebäude im Gelände erstellt wurden (Freitreppen). Im Bild eine Innentreppe im Bauhaus Dessau.

Treppenarten

Innentreppen

Steigungsverhältnis

Planungsgrundlagen

Steigungsverhältnis

Metallwangentreppe mit Trogstufen aus Stahlblech und einem Endbelag aus Holz

Metallwangentreppe mit Trogstufen aus Stahlblech und einem Endbelag aus Holz

Treppenelemente

Stufenbeläge

Der Eingang ins Ägyptische Museum in München führt über eine breite Treppenrampe

Der Eingang ins Ägyptische Museum in München führt über eine breite Treppenrampe

Treppenformen

Treppenrampen

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