Aufgaben von Brandmeldeanlagen (BMA)

Brandmeldeanlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Sie können selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen.

Ohne eine automatische Branderkennung bleibt es dem Zufall überlassen, ob ein Brand in der Entstehungsphase entdeckt wird oder erst dann, wenn die Flammen aus dem Fenster schlagen und der Brandrauch den Horizont verdunkelt.
Eine Brandmeldeanlage mit automatischen Meldern erkennt die Brandentstehung nach wenigen Minuten, benachrichtigt die Feuerwehr, alarmiert Personen im Gebäude und veranlasst wichtige Brandfallsteuerungen.
Die baurechtliche Forderung nach einer Brandmeldeanlage kann sich aus dem Landesbaurecht, zum Beispiel der Versammlungsstättenverordnung ergeben.

Die Aufgaben einer Brandmeldeanlage bestehen darin:

  • entstehende Brände möglichst früh zu erkennen
  • die Hilfe leistende Stelle (z.B. die Feuerwehr) zu informieren
  • Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen
  • Brandschutzeinrichtungen anzusteuern
  • der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen
Die Abbildung oben zeigt die zeitliche Entwicklung der Schadenshöhe bei einem Brand ohne Brandmeldeanlage und mit Brandmeldeanlage.

Ohne eine automatische Branderkennung bleibt es dem Zufall überlassen, ob ein Brand in der Entstehungsphase entdeckt wird oder erst dann, wenn die Flammen aus dem Fenster schlagen und der Brandrauch den Horizont verdunkelt. Die Person, die den Brand zufällig entdeckt, wird sich möglicherweise erst in Sicherheit bringen, um dann auf der Straße stehend festzustellen, dass das Mobiltelefon noch im Spind oder am Arbeitsplatz liegt. Wenn die Feuerwehr dann doch endlich anrückt, muss sie sich im ungünstigsten Fall gewaltsam Zutritt zum Gebäude verschaffen und geraume Zeit mit der Aufklärung des Brandortes zubringen. Diese großen Verlustzeiten führen dazu, dass sich der Brand auf weitere Räume und Geschosse ausbreiten kann und die Personengefährdung und Schadenshöhe drastisch zunehmen.

Eine Brandmeldeanlage mit automatischen Meldern hätte die Brandentstehung schon nach wenigen Minuten bemerkt, die Feuerwehr innerhalb von Sekunden benachrichtigt, die Personen im Gebäude alarmiert und wichtige Brandfallsteuerungen wie die Brandfahrt der Aufzüge, das Schließen von Rauchschutztüren und die Abschaltung der Lüftungsanlagen veranlasst.


Der Entscheidung zum Einbau einer Brandmeldeanlage können drei Sachverhalte zugrunde liegen:
  • eine baurechtliche Forderung
  • eine Vereinbarung mit dem Versicherer
  • ein besonderes Schutzbedürfnis des Betreibers
Eine baurechtliche Forderung kann sich aus dem Landesbaurecht, zum Beispiel der Versammlungsstättenverordnung, der Verkaufsstättenverordnung oder einer Auflage aus der Baugenehmigung ergeben (siehe auch Kapitel Sonderbauten). Häufig werden in Brandschutzkonzepten Brandmeldeanlagen als Kompensationsmaßnahme für Defizite oder Abweichungen im baulichen Brandschutz gefordert. Hierbei geht es fast immer um den Personenschutz. Befinden sich in dem Gebäude hohe Sachwerte oder unwiederbringliche Kultur- und Kunstgüter, kann der Betreiber oder der Versicherer im Interesse des Sachschutzes eine Brandmeldeanlage fordern.

Weitere Informationen finden Sie im Fachbuch Brandmeldeanlagen von Gero Gerber, erschienen beim Hüthig & Pflaum Verlag (siehe Tipps zum Thema).

Fachwissen zum Thema

Komponenten einer BMA: Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Handfeuermelder, Brandmelder, akustische und optische Signalgeber (im Bild: hifire® 4000 BMT)

Komponenten einer BMA: Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Handfeuermelder, Brandmelder, akustische und optische Signalgeber (im Bild: hifire® 4000 BMT)

Brandmeldeanlagen

Bestandteile von Brandmeldeanlagen

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen in Sonderbauten

Planung von Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen

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Wichtige Normen zu BMA

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