Feuerlöscher ab 2025 verpflichtend ohne PFAS
Übergangsfrist bis Juli nächsten Jahres
Im anlagentechnischen und abwehrenden Brandschutz sind Schaumlöschmittel unverzichtbar. Insbesondere fluorhaltige Schaumlöschmittel gelten seit langer Zeit als besonders leistungsfähig. Jedoch basieren diese Löschmittel auf per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), welche eine große Umweltbelastung darstellen, da sie in der Natur nicht abbaubar sind. Aus Umweltschutzgründen wurden einige Löschmittel auf PFAS-Basis bereits EU-weit verboten, am 04. Juli 2025 endet die Übergangsfrist für derzeit noch zulässige Schaumlöschmittel.
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Selbst Handfeuerlöscher müssen umgerüstet werden – nicht nur Feuerwehren und Schaumlöschanlagen im Industriebereich sind betroffen. Neue fluorfreie Löschmittel haben im Regelfall eine höhere Viskosität, weshalb u.U. zusätzliche geprüfte Wirksamkeitsnachweise für PFAS-freie Handfeuerlöscher zu erbringen sind.
Der notwendige Austausch von Handfeuerlöschern lässt sich mit
einer weiteren Maßnahme zum Umweltschutz verbinden: indem von
Einweg-Feuerlöschern auf aufladbare Geräte umgestiegen wird. Seit
1912 bekannt, zählt die Technik mittlerweile zum Standard für
Feuerlöscher aller Größen und Einsatzbereiche.
Der für den Betrieb notwendige Druck wird erst beim Einsatz
aufgebaut – anders als bei Geräten für die einmalige Verwendung.
Aufladbare Löscher sind sicher, robust, einfach zu prüfen und zu
warten: Sie sollen bis zu 25 Jahre einsatzbereit sein.
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