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Zulässige Flügelgrößen

Die zulässigen Abmessungen von Fenster - und Fenstertürflügeln werden von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt:

  • von der Glasdicke bzw. dem Glasgewicht
  • von der Art und Ausführung des Beschlags
  • vom Verhältnis von Fensterhöhe zu Fensterbreite
  • vom Rahmenmaterial und
  • von der Öffnungsart.
Beschlaghersteller geben für ihre Produkte die maximalen Flügelgewichte vor, die zulässige Flügelgröße wird mit Diagrammen der Systemhersteller von Fenstern bzw. Fenstertüren bestimmt.

Die Zusammenhänge zwischen den zulässigen Flügelfalzbreiten und -höhen in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Glasgewichten bzw. Gesamtglasdicken können aus Diagrammen von Profilherstellern entnommen werden. Die sich daraus ergebenden Flügelfalzabmessungen und Flügelformate (Hoch- bzw. Querformate) dürfen - wie auch das maximale Flügelgewicht - keinesfalls überschritten werden.
Wenn diese Zusammenhänge bei der Wahl der Fenster- und Fenstertürformate berücksichtigt werden, entfällt die Verwendung teurer Sonderbeschläge.

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