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Trinkwasseranalyse

Das Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Regelmäßig durchgeführte amtliche Trinkwasseranalysen bestätigen seine Qualität. Die Überwachung des Trinkwassers ist durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geregelt, mit der die Europäische Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 3.11.1998 (98/83/EG) in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Verordnung regelt eindeutig, wie oft und auf welche Weise die Wasserwerke ihr Trinkwasser untersuchen müssen und legt fest, was und wie die Gesundheitsämter überwachen und kontrollieren.

Wasser beinhaltet oft Hunderte von unterschiedlichen Stoffen. Nicht alle sind gesundheitlich unbedenklich. Insbesondere Schwermetalle und Bakterien stellen eine gesundheitliche Gefahrenquelle dar. Durch Trinkwasseranalysen lässt sich feststellen, ob das Wasser einwandfrei oder verunreinigt ist. Eine chemische Analyse testet auf Schwermetalle und Mineralstoffe, eine mikrobiologische auf bakterielle Krankheitserreger. Darüber hinaus wird die Wasserhärte bestimmt. Trinkwasser muss farb- und geruchlos sein, darf weder Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche Konzentrationen chemischer oder radioaktiver Stoffe enthalten und muss geschmacklich einwandfrei sein. Täglich werden Analysen nach neuesten Methoden durchgeführt. Messpunkte sind beispielsweise an Brunnen, im Wasserwerk oder im Trinkwassernetz angebracht. Die heutige Labortechnik ermöglicht es den Wasserchemikern, selbst geringste Spuren eines Stoffes nachzuweisen.

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