Sicherheitstreppenraum
Sicherheitstreppenräume (ugs. auch Sicherheitstreppenhaus
genannt) dienen als Flucht- und Rettungswege und sind deshalb im
Brandfall von Feuer und Rauch freizuhalten. Sie sind Ersatz für den
gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg. Das Eindringen von
Feuer und Rauch wird durch technische (z.B. Rauchschutzdruckanlage)
oder bauliche Maßnahmen (Sicherheitsschleuse oder einen im freien
Windstrom angeordneten offenen Gang) verhindert.
Sicherheitstreppenräume sind aus nicht brennbaren Baustoffen, die
Wände in der Art von Brandwänden auszuführen. Mit Ausnahme der für
die Versorgung des Treppenraums notwendigen Leitungen (z. B.
Stromleitungen für die Beleuchtung) dürfen keine andere Leitungen
(Strom, Wasser, Abwasser, Gas etc.) in ihnen verlegt werden.
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