_Fenster und Türen
Schlagregendichtheit
In der DIN EN
12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit -
Klassifizierung und der DIN EN 1027 Fenster und Türen -
Schlagregendichtheit - Prüfverfahren sind die
Anforderungen hinsichtlich der Schlagregendichtheit geregelt. Unter
diesem Begriff wird die Widerstandsfähigkeit eines Fensters oder
einer Tür gegen das Eindringen von Feuchtigkeit verstanden, und
zwar verursacht durch Wind, Regen und andauernde Beanspruchung. Das
Prüfverfahren unterscheidet dabei zwei verschiedene
Einbausituationen für unterschiedliche Windlastfälle:
- Verfahren A gilt für Fenster und Türen ohne baulichen Schutz wie z.B. Vordächer. Das Bauteil ist der Witterung also ungeschützt ausgesetzt.
- Verfahren B gilt für Fenster und Türen, die zumindest teilweise
geschützt sind, wie z.B. durch Vordächer, Balkone, Dachüberstände
oder tiefe Laibungen.
Bauphysikalisch stehen deshalb die Anforderungen an Schlagregendichtheit, Widerstandsfähigkeit gegen Windlasten und Luftdurchlässigkeit der Fugen in einem engen Zusammenhang mit dem Wärmeschutz gemäß EnEV. Konstruktiv ist dabei bei Fenstern und Türen das Zusammenwirken von Dichtungen, Falzen, Druckausgleich- und Entwässerungsöffnungen von Bedeutung.
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