Hängewerk
Als „Hängewerk“ wird eine Konstruktion bezeichnet, die im
gesamten Tragwerksbau zur Überwindung großer Spannweiten eingesetzt
wird.
Beim geneigten Dach kommt diese Konstruktion bei Pfettendächern
zum Einsatz, wenn eine Überspannung der gesamten Gebäudebreite ohne
Stützen erreicht werden soll. Die Stiele des Dachstuhls
sind dabei nur auf Zug mit der Unterkonstruktion (in der Regel dem
Streckbalken) verbundenen. Symmetrische Lasten werden über die
Streben abgetragen. Hängewerke sind auf die Biegefestigkeit des
(Streck-) Bundbalkens angewiesen.
Hängewerkdächer werden als Pfettendächer nicht flacher als 30°
ausgebildet.
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