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Gerüstbezeichnung nach DIN

Die Kennzeichnung von Gerüsten für Ausschreibung, Bemessung und Zulassung ist in DIN EN 12811 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke festgelegt. Danach muss die Bezeichnung Angaben unter anderem zu Last- und Breitenklasse, zu Bekleidung und Zugang enthalten. Ein Beispiel:

Gerüst EN 12810 – 4 D – SW09/250 – H1 – B – LS

  • Gerüst EN 12810 = Rahmengerüst (Systemgerüst) nach DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegungen
  • 4 = Lastklasse 4
  • D = Fallversuche auf Belagfläche (D = mit Fallversuch bemessen, N = ohne) 
  • SW09/250 = Breitenklasse zwischen 0,90 m und 1,20 m, Feldlänge 2,50 m
  • H1 = Klasse der Durchgangshöhe
  • B = mit Bekleidung (A = ohne Bekleidung)
  • LS = mit Leitergang und Treppe (LA = Leiter, ST = Treppe, LS = mit beiden)
Beschrieben ist ein Gerüst der Lastklasse 4, mit einer Systembreite von mindestens 0,90 m und weniger als 1,20 m, einer Feldlänge von 2,50 m und einer Durchgangshöhe zwischen Gerüstlage und Querriegel oder Gerüsthalter ≥ 1,90 m sowie mit Bekleidung und mit Zugang über Leitern und Treppe.

Im Vergleich dazu sah die veraltete (und nicht mehr normgerechte) Kennzeichnung aus wie in diesem Beispiel: Gerüst DIN 4420 – AG – SL. Beschrieben ist ein Arbeitsgerüst (AG) nach DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste als Standgerüst (S) mit längenorientierten Gerüstlagen (L) der Gerüstgruppe 3.

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Die temporären Konstruktionen bieten einen sicheren Arbeitsplatz für die Errichtung, Instandsetzung sowie den Abbruch von Bauwerken und sichern dabei den notwendigen Zugang.

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