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Gatter

Ein Gatter ist ein Tor für eine landwirtschaftliche Nutzung. Es schließt Gehege, Weiden, Koppeln oder beispielsweise auch geschützte Naturbereiche als eine Schranke in einer Umzäunung ab. Üblicherweise ist es mit einer Öffnungsbreite von 3 m bis 5 m breiter als hoch, da es für die Durchfahrt von Traktoren, Mähdreschern, Vieh- oder Pferdetransportern geeignet sein muss.

Ein Gatter kann ein- oder zweiflügelig sein und wird meist als ein hölzerner oder metallischer auskragender Rahmen mit Gitter-Füllung konstruiert. Der Verschluß kann über Bügel, Stangen, Ketten oder auch Schlösser erfolgen. Oft befindet sich neben einem Gatter ein schmaleres Tor oder Drehkreuz, durch das die Tiere nicht hindurchgelangen, als Durchgang für Menschen, damit diese beim Betreten des umzäunten Bereichs nicht das Gatter öffnen müssen.

Das Wort Gatter ist mit dem englischen Wort gate gleich Tor verwandt. Insofern verweist das Gate, der Flugsteig auf Flughäfen, auf diesen Ursprung als einem kontrollierten Durchgang.

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Türen und Tore haben die gleichen Funktionen, sie schließen und öffnen einen Durchgang oder  – je nach Dimensionierung – eine Durchfahrt in einer Wand (im Bild: Türen und Tore im Futurium Berlin, Richter Musikowski)

Türen und Tore haben die gleichen Funktionen, sie schließen und öffnen einen Durchgang oder – je nach Dimensionierung – eine Durchfahrt in einer Wand (im Bild: Türen und Tore im Futurium Berlin, Richter Musikowski)

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