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EU-Gebäuderichtlinie

Weitere Bezeichnungen für die EU-Gebäuderichtlinie sind:

  • Directive on Energy Performance of Buildings (EPBD)
  • Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Zum Erreichen der Ziele des Kyoto-Protokolls ist auf EU-Ebene im Jahr 2002 die EU-Gebäuderichtlinie erlassen worden. Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgte u.a. mit der Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese gilt auch für den Baubestand, da hier die größten Energieeinsparpotenziale liegen. Die Gebäuderichtlinie hatte einerseits das Ziel die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und andererseits die Anforderungen an das Innenraumklima und der Kostenwirksamkeit energetischer Sanierungen zu sichern. Motivation der Europäischen Union zum Erlass ist u.a. der Schutz natürlicher Ressourcen und die rationelle Verwendung von Öl, Gas und festen Brennstoffen.

Mit der Richtlinie von 2002 wurden die Mitgliedsländer der EU aufgefordert:

  • Eine Berechnungsmethode für die Energiebilanz von Gebäuden einzuführen.
  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten und bestehende große Bauten festzulegen.
  • Die Pflicht zum Ausstellen von Energieausweisen.
  • Regelmäßige Inspektionen an Heizkesseln und Klimaanlagen durchzuführen.

Am 8. Juli 2010 trat die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern in Kraft. Sie soll dazu beitragen, den Energiebedarf der Mitgliedsländer und den Umfang ihrer CO₂-Emissionen weiter zu senken sowie ihre Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren.

Die verschärfte Richtlinie schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Nullenergiehäusern gebaut werden müssen.

Fachwissen zum Thema

Richtlinien/​Verordnungen

Directive on Energy Performance of Buildings (EPBD)

Am 8. Juli 2010 trat die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern in Kraft. Die EPBD soll dazu beitragen, den...

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