Absturzsicherung
Arbeiten auf dem Dach sind gefährlich. Um die ausführenden Personen bei Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu schützen, sind Maßnahmen zur Vorbeugung der Unfallgefahr zu ergreifen. So ist ab einer Absturzhöhe von 2,00 m das Einrichten einer Absturzsicherung erfoderlich. Weitere Anforderungen sind im Arbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung, in berufsgenossenschaftlichen Verordnungen und anderen Normen festgelegt.
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