Wittenstein Innovationsfabrik in Igersheim

Flächendeckender Sprinklerschutz und Brandmeldeanlage

Die Eingangsseite ist dem Hauptsitz des Unternehmens zugewandt; hinter den hohen Verglasungen liegen die Projekträume
Wittenstein Innovationsfabrik in Igersheim
Quer zur Erschließungsachse dienen im hinteren Teil des Kopfbaus Atrien der natürlichen Belichtung

Mechatronische Antriebssysteme wie Motoren, Getriebe und Steuerungen für Werkzeugmaschinen oder Roboter entwickelt und fertigt das Unternehmen Wittenstein. Ein Tätigkeitsfeld also, für das Innovation maßgeblich ist, weil dieserart Technologien einem permanenten Wandel unterzogen sind. Der Hauptsitz der Firma befindet sich am Rande des nur wenige hundert Einwohner zählenden Örtchens Harthausen. Es gehört zur baden-württembergischen Gemeinde Igersheim und ist Teil einer ländlich geprägten Gegend im Übergang zu Bayern. In direkter Nachbarschaft zum Hauptsitz wurde 2014 die sogenannte Wittenstein Innovationsfabrik nach Plänen von Henn Architekten errichtet. Ein Gebäude, das die Effektivität der Arbeitsvorgänge in verschiedener Hinsicht steigern soll: So sind die Bereiche Entwicklung, Produktion und Versand parallel entlang einer Hauptachse angeordnet – sämtliche Prozesse sollen durch die räumliche Nähe angestoßen und begünstigt werden. Das Gebäude ist künftig erweiterbar.

Die Lage des Baukörpers am Hang ermöglichte dessen Einbettung und stufenförmige Ausbildung: Etwa zur Hälfte dreigeschossig, ist die Nordwestseite der Fabrik mit Eingang, öffentlichen Bereichen und überwiegender Büronutzung dem Hauptsitz zugewandt. Im rückwärtigen Teil des Quaders befindet sich die weitgehend über zwei Geschosse offene Produktionshalle. Eine relativ breite Achse als Fortführung des zentralen Haupteingangs dient der Erschließung: sie ist durch zwei Lichthöfe gegliedert und setzt sich bis in die Halle in Form einer Empore (mit Pausenraum) fort. Im vorderen Teil des Gebäudes sind im Erdgeschoss Schulungsräume, ein Auditorium, Kasino und Lounge um die Eingangszone gruppiert. Die Büroflächen in den oberen Etagen sind offen konzipiert und mit beweglichem Mobiliar ausgestattet. Kollegen aus verschiedenen Abteilungen wie Fertigung und Entwicklung sollen nach Möglichkeit Blickkontakt haben und bei Bedarf schnell zusammenfinden. Im ersten Geschoss erstrecken sich die sogenannten Projekträume – zwei als Openspace konzipierte Büroflächen mit einem ebenso großen mittigen Teil, der nur durch Glaswände abgetrennt ist – über die gesamte Eingangsfront. Sie sind wie die gegenüberliegende Halle überwiegend zweigeschossig. Zwischen diesen Polen wird die Erschließungsachse durch ausgedehnte begrünte Atrien gekreuzt. Sie führen Tageslicht ins Gebäude und dienen als Freiräume für die Mitarbeiter. Sie sind bandartig gerahmt durch Großraumbüros an den Längsseiten, Konferenz- und Besprechungsräume an den Schmalseiten sowie Treppenhäuser und Sanitäranlagen in den Eckräumen. Auch die breite Treppe zwischen Eingangsebene und Produktionshalle ist in einen Hof eingebettet und erhält Tageslicht von oben.

Brandschutz
Das Produktionsgebäude wird als Sonderbau der Gebäudeklasse 5 eingestuft; der Brandschutznachweis erfolgte in Form eines schutzzielorientierten, objektspezifischen Brandschutzkonzeptes. Der Produktionsbereich ist erdgeschossig (G001), hat Abmessungen von ca. 115 x 97 Metern und fällt in den Anwendungsbereich der Industriebaurichtlinie. Es gilt die Sicherheitskategorie 4, d.h. eine Sprinklerung ist erforderlich. Der angrenzende Kopfbau mit Büro- und Verwaltungsnutzung verfügt über drei Geschosse (G000-2) und wird nach der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg bewertet; es handelt sich um einen Sonderbau der Gebäudeklasse 3. Abweichungen von den Vorgaben der LBO werden insbesondere über einen flächendeckenden Sprinklerschutz sowie eine Brandfrüherkennung mit Alarmierungsanlage kompensiert, ferner mit dem Vorhandensein ausschließlich baulicher Rettungswege.

Zu den Abweichungen gehören:

  • die Konzeption des Kopfbaus als ein Brandabschnitt, dessen Länge etwa 97 Meter beträgt
  • Brandwände im 1. und 2. Obergeschoss unterschreiten mit 4,85 Metern knapp den geforderten Abstand von 5,00 Metern von der Innenecke
  • im Kopfbau sind Öffnungen in Geschossdecken vorhanden (Foyer und zweigeschossiger Projektraum), die Bedingungen aus LBOAVO (Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung) sind nicht eingehalten. Das Atrium im Erdgeschoss ist jedoch mit Brandwänden zur Geschossfläche abgetrennt, sodass nur eine Verbindung von G001 bis G002 besteht – hier ist eine nicht brennbare, rauchdichte Abtrennung vorgesehen.
  • Rettungsweglängen < 35 Meter müssen im Kopfbau zum Teil auch in den jeweils angrenzenden Brandabschnitt nachgewiesen werden, ansonsten würden sie hier überschritten
  • da die drei Treppenräume innenliegend sind, führen die Ausgänge in G000 nicht unmittelbar ins Freie
  • Rettungswege aus einzelnen Aufenthaltsräumen führen anstelle von notwendigen Fluren auch über den davorliegenden Raum (sowohl Produktion als auch Kopfbau); aufgrund der Konzeption der Büros mit Vollverglasung ab Brüstungshöhe zum davorliegenden Raum können die Rettungswege eingesehen werden
  • beim Lastenaufzug wird auf eine Öffnung zur Rauchableitung verzichtet, da er nur zwischen zwei Geschossen verkehrt und in der unteren Ebene ein feuerbeständiger Vorraum errichtet wird; insofern ist ein Raucheintrag – und somit eine Rauchübertragung von Geschoss zu Geschoss – ohnehin nicht zu befürchten.
Aufgrund der (gewünschten) Größe der Brandabschnitte, der ungeschützten Stahlbauweise des Produktionsbereiches sowie der Öffnungen in den Geschossdecken im Kopfbau, ist ein flächendeckender Sprinklerschutz für das Gebäude erforderlich (der Installationskeller unterhalb der Bodenplatte wird ebenfalls gesprinklert). Der Serverraum ist aus Gründen des Sachschutzes mit einer Gaslöschanlage ausgestattet. Das Alarmsignal der Sprinkleranlage wird über die Brandmeldeanlage (BMA) zur Feuerwehr aufgeschaltet. An allen Treppenraumzugängen, angrenzenden Brandabschnitten und notwendigen Ausgängen ins Freie werden Handfeuermelder angeordnet. Eine flächendeckende Überwachung mit automatischen Rauchmeldern wird aufgrund der vorliegenden Abweichungen im Kopfbau vorgesehen. Die Produktionshalle wird nicht überwacht; hier genügt das Auslösesignal der Sprinkleranlage für die Alarmierung. Das Gebäude ist mit einer flächendeckenden Alarmierungseinrichtung als Bestandteil der BMA ausgestattet. Die Brandmeldezentrale als Feuerwehrinformationszentrum ist im Foyer/Haupteingang untergebracht.

Das vertikale Tragwerk des Kopfbaus sowie die Geschossdecken innerhalb des Gebäudes sind massiv aus Stahlbeton (feuerbeständig) errichtet. Die Produktionshalle wird von einem ungeschützten Stahltragwerk gehalten. Auch das Dachtragwerk oberhalb des Projektraumes besteht aus Stahl und ist ungeschützt. Die Außenwände inkl. Verkleidungen, Dämmstoffen und Unterkonstruktionen sind weitgehend nicht brennbar ausgeführt (Ausnahme: Fugendichtungen und brennbare Dämmstoffe in nicht brennbaren geschlossenen Profilen der Außenwandkonstruktion). Aus gestalterischen Gründen sind in Teilbereichen schwerentflammbare Außenwandverkleidungen vorgesehen, die allerdings nicht geschossübergreifend verwendet werden (bzw. nur dort, wo keine übereinanderliegenden Fensteröffnungen sind), sodass keine beschleunigte geschossweise Brandübertragung zu befürchten ist.

Die großen Projekträume haben direkte Anbindung an die Treppenkerne (bzw. über notwendige Flure eine mittelbare Anbindung). Einzelräume zur Aufenthaltsnutzung innerhalb der Großräume sind raumhoch verglast (zumindest beginnend ab 90 cm über OKFFB), um den Sichtkontakt zwischen Einzelräumen und Openspace dauerhaft zu gewährleisten.

Bei einer lichten Raumhöhe der Halle von rund 7,50 Metern kann die Rettungswegelänge zu direkten Ausgängen bzw. in den benachbarten Brandabschnitt bis zu 60 Meter Luftlinie betragen (Begründung: Sprinklerung und Alarmierungsanlage). Die tatsächliche Lauflänge ist dann < 90 Meter. Innerhalb der Halle führen Rettungswege über mind. 2,00 Meter breite Hauptgänge geradlinig zu Ausgängen ins Freie, zu notwendigen Treppenräumen oder zu anderen Brandabschnitten. Von jeder Stelle muss innerhalb von 15 Meter einer dieser Hauptgänge erreicht werden können. Aus jedem Raum > 200 m² gibt es zumindest zwei Ausgänge (von denen einer über den angrenzenden Raum führen kann). Die beiden offenen (notwendigen) Treppen zur Erschließung des Pausenraums innerhalb der Halle sind nicht brennbar hergestellt (siehe Abb. 12).

Aufgrund der Sprinklerung wird der Verhinderung einer unkontrollierten Rauchausbreitung ein höherer Stellenwert zuteil, als der Verhinderung der Brandausbreitung selbst. Die Rauchableitung aus den Flächen des Kopfbaus erfolgt in den oberen Geschossen über öffenbare Fenster bzw. Oberlichter direkt ins Freie. Für die kleinen Einzelräume zu den Innenhöfen genügt die Tatsache des Vorhandenseins zumindest eines Fensters je Raum. Für den zweigeschossigen Projektbereich wurde ein freier Querschnitt von 2% der Grundfläche festgelegt, außerdem Nachströmflächen mit gleichem Querschnitt in Bodennähe. Das Foyer verfügt über Öffnungen in der Dachfläche, die Nachströmung erfolgt über die Eingangstüren in G000. Die notwendigen Öffnungsflächen des Foyers und der Projekträume werden über Stellmotoren angesteuert, die über die Rauchmelder sowie manuelle Bedienstellen an den Raumzugängen initiiert werden. Technikräume in G000 sowie nicht gesprinklerte Räume werden mechanisch bzw. über die Lüftungsanlage entraucht. In der gesprinklerten Produktionshalle sind natürliche Rauchabzugsanlagen mit einem aerodynamisch freien Querschnitt von 0,5% der Grundfläche vorgesehen. (us)

Bautafel

Architekten: HENN Architekten, Berlin
Projektbeteiligte: Sailer Stepan und Partner, München (Tragwerksplanung); Ingenieurbüro Mayer, Ottobeuren (Gebäudetechnik); Stefanie Jühling, München (Landschaftsplanung); Kersken + Kirchner, München (Bauphysik); Sedus Stoll, Waldshut-Tiengen (Büromöbel)
Bauherr: Wittenstein
Fertigstellung: 2014
Standort:
Walter-Wittenstein-Straße 1, 97999 Igersheim
Bildnachweis: © Wittenstein, Joachim Schmeisser; Sedus Stoll, Waldshut-Tiengen; HENN Architekten, Berlin; Kersken + Kirchner, München

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Bauordnungen für Standardbauten

Grundlagen

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Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

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Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

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Sonderbauten

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Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Grundlagen

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

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