Werkstatt- und Montageplanung
Letzte Schnittpunkte zwischen Planung und Bauausführung
Nicht die Planenden, sondern die ausführenden Unternehmen erstellen die Werkstatt- und Montagepläne. Sie vertiefen und ergänzen die Ausführungsplanung um alle Angaben, die Fertigung und Einbau ermöglichen. Für Architektinnen und Architekten sind diese Unterlagen besonders wichtig: Sie bilden die letzte Schnittstelle zwischen Planung und Bauausführung – und zeigen, wie tragfähig die Planung tatsächlich ist.
Die Ausführungsplanung bildet stets den Ausgangspunkt. Sie muss den ausführenden Firmen alle Angaben zu Leistung und Beschaffenheit liefern. Dabei gilt es, verschiedene Faktoren zu koordinieren: Terminabläufe, Beiträge der Projektbeteiligten und die Fertigungsprinzipien der Gewerke.
Inhalt der W+M-Planung
Die Werkstattplanung umfasst alle internen Unterlagen des ausführenden Unternehmens, die der Herstellung dienen. Dazu gehören:
- detaillierte Konstruktionszeichnungen der anzufertigenden Bauteile mit Informationen zur Beschaffenheit und den Maßen
- Positionsnummern der Bauteile, zur Übertragung und Zuordnung in der Montageplanung
Montagepläne hingegen enthalten die Unterlagen, die den Einbau der Bauelemente auf der Baustelle steuern. Sie fügen die nach Werkstattzeichnung gefertigten Einzelteile zur Gesamtleistung zusammen. Sie umfassen:
- Übersichts- oder Positionspläne zur Bestimmung der Einbaulage der Einzelteile
- Detailpläne der Einzelteile mit Darstellung, Bestimmung und Vermaßung
- Angaben zu Bauablauf und Prüfungspflicht
Beide Planarten gehören zum Kern der unternehmerischen Leistung und unterstützen zugleich die Koordination des Bauablaufs durch Architektinnen und Architekten. Dafür ist eine enge Abstimmung aller Baubeteiligten nötig. Wichtig: Beginnt die Montageplanung, sind Planungsänderungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Fehler prüfen
Das Prüfen der erforderlichen Montagepläne zählt zu den Grundleistungen der Leistungsphase 5 der HOAI. Wer diese Pflicht vernachlässigt, haftet. Die Schwierigkeit: Es gibt keine genormten Standards für Form und Umfang der Prüfung. Klar ist jedoch: Eine Detailprüfung ist nicht gefordert. Zu prüfen sind offenkundige Fehler und Mängel, die mit eigener Fachkenntnis erkennbar sind. Dazu zählen vor allem:
- Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen, der Objektplanung, den Planungsbeiträgen Dritter sowie den vertraglich vereinbarten Leistungspflichten
- Prüfung der Konformität mit der Baugenehmigung und den darin enthaltenen Auflagen
- Gewährleistung der Einhaltung vorgegebener Geometrien, technischer Regelwerke sowie funktionaler und qualitativer Anforderungen
- Sicherstellung der Einhaltung von Termin- und Kostenzielen
Zur Prüfung können Montageplanung und zugehörige Nachweise – etwa Zulassungen, Produktdatenblätter oder Verwendbarkeitsnachweise – von den Ausführenden verlangt werden. Bereits in der Ausschreibung sollte feststehen, in welcher Form die Pläne zu übergeben sind: digital oder in Papierform.
Dokumentation der Prüfung
Die erfolgte Prüfung ist zu kennzeichnen; die Art der Kennzeichnung sollte die Leistungsbeschreibung von Anfang an regeln. Möglich sind ein Sichtvermerk, ein Prüfstempel, ein Eintrag im digitalen Workflow oder ein Prüfprotokoll mit Prüfer und Prüfdatum. Auch Abweichungen zwischen Ausführungs- und Montageplanung sind zu kennzeichnen. Eine abweichende oder unvollständige Montageplanung gilt als Mangel und ist mit Fristsetzung zur Nachbesserung zurückzuweisen.
Honorar
Fehlen abweichende Vereinbarungen zwischen Bauherrschaft und Architekturbüro, richtet sich das Honorar nach HOAI (§ 34 Abs. 3 Nr. 5). Nicht zur Grundleistung f) der Leistungsphase 5 „Überprüfen erforderlicher Montagepläne“ zählt die Prüfung von Leistungen anderer Fachplaner – etwa der Tragwerksplanung oder HLS-Planung, zum Beispiel Schalpläne. Solche Leistungen gelten als besondere Leistungen und lassen sich grundsätzlich frei, auch mündlich, vereinbaren. Ein Sonderfall ist die mehrfache Prüfung: Sie wiederholt eine Grundleistung. Nach § 10 Abs. 2 HOAI ist das Honorar dafür entsprechend dem Anteil an der Leistungsphase schriftlich zu vereinbaren.
Der Beitrag orientiert sich an dem Merkblatt der Bayerischen Architektenkammer zur Prüfung von Werkstatt- und Montageplanung. Muster für einen Prüfvermerk sowie eine Ausschreibungsvorlage können Sie im Merkblatt nachlesen. (siehe Surftipps)
Fachwissen zum Thema
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