Wartung und Instandhaltung von BMA

Die dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen wird nur gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig inspiziert, gewartet und instand gehalten werden. Die Wartung und Instandhaltung soll nach DIN 14675: Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden. Verfügt der Betreiber nicht über die entsprechenden Fachkräfte, muss er diese extern beauftragen. Um im Störfall eine schnelle Instandsetzung sicherzustellen, empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungs- und Instandsetzungsvertrages.

Neben der Sichtprüfung der gesamten Anlage umfasst sie die Auslösung aller Melder (Abb.: optischer Funk-Rauchmelder).
Auch die Prüfung der Anzeige am Feuerwehr-Bedienfeld gehört dazu.
Die DIN 14675 gibt Fristen für den Meldertausch vor.

Die jährliche Wartung umfasst neben der Sichtprüfung der gesamten Anlage die Auslösung aller Melder, die Prüfung der korrekten Anzeige der Zentrale am Feuerwehr-Bedienfeld, einen Funktionstest der Alarmierungseinrichtung und der Brandfallsteuerungen, die Kontrolle der Störungserkennung und -weiterleitung und die Überprüfung der Sicherheitsstromversorgung. Die Akkumulatoren sind nach spätestens vier Jahren zu ersetzen.

Die Inspektion der Anlage muss vierteljährlich erfolgen und kann auch durch unterwiesene Personen des Betreibers erfolgen. Hier geht es vor allem darum, Verschmutzungen oder Beschädigungen von Brandmeldekomponenten festzustellen und zu überprüfen, ob sich die Umgebungsbedingungen z.B. durch Umbau oder eine andere Nutzung geändert haben.


Automatische Brandmelder enthalten in der Regel keine mechanisch bewegten Teile. Trotzdem unterliegen sie in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen einem mehr oder minder starken Verschleiß zum Beispiel durch:

  • Verschmutzung der optischen Elemente
  • Trübung der Kunststofflinsen
  • helle Staubablagerungen in der matt schwarzen Messkammer von Streulichtmeldern.
Hochwertige Melder können diese Erscheinungen erkennen und bis zu einem gewissen Grad kompensieren. Aber auch die Lebensdauer dieser Melder ist begrenzt. Die DIN 14675 gibt folgende Fristen für den Meldertausch vor:
  • Fünf Jahre für automatische punktförmige Melder ohne automatische Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann
  • Acht Jahre für automatische punktförmige Melder mit Komponenten mit automatischen Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation zur Anzeige einer zu großen Abweichung, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann
  • Theoretisch unbeschränkt können Brandmelder weiter verwendet werden, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der jährlichen Prüfung mit einem vom Hersteller vorgegebenen Prüfverfahren nachgewiesen wurde.
Da Normen keinen verbindlichen Charakter wie ein Gesetz haben, ist es durchaus möglich, üblich und manchmal notwendig, von normativen Festlegungen abzuweichen. Der Planer, Errichter oder Betreiber sollte die Abweichung dokumentieren und fachlich begründen.

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