Schutz gegen Außenlärm

Hinweise für die Objektplanung

Die Anforderungswerte der Norm DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen beziehen sich auf den eingebauten Zustand der Elemente. Im Regelfall ist die Schalldämmung der Außenwand deutlich höher als die Schalldämmung eingebauter Elemente. In der Praxis ist dann besonders darauf zu achten, dass keine Öffnungen in der Außenwand entstehen, zum Beispiel durch unplanmäßige Fugen beim Einbau von Fenstern oder ungeeignete Lüftungssysteme.

Berechnung des resultierenden Schalldämm-Maßes von Außenbauteilen verschiedener Schalldämmung. Bezeichnungen Sges = Fläche des gesamten Bauteils, S = Fläche des i-ten Elements des Bauteils, R = bewertetes Schalldämm-Maß (Rechenwert) des i-ten Elements des Bauteils
Die Schalldämmung eines Fensters hängt nicht nur von der Verglasung und dem Rahmen ab, sondern auch von der Qualität des Einbaus.
Als maßgebliche Außenlärmpegel können die Werte L-DEN (Day-Evening-Night) aus der Lärmkartierung der zuständigen Landesämter verwendet werden.

Nachträgliche Öffnungen sind häufig problematisch: Scheinbar belanglose Kernbohrungen für die Küchenentlüftung (z.B. Dunstabzugshaube) oder einen Wäschetrockner können die Schalldämmung der Außenwand erheblich reduzieren. Bei lauter Umgebung entsteht der akustische Eindruck eines „gekippten Fensters”. Durch nachträgliche Dämmung („Einbausätze zur Schalldämmung”) wird der Zustand häufig nur teilweise verbessert. Daher sind Lüftungsöffnungen sorgfältig zu planen. Sie sollten nicht an Fassadenseiten mit hohem Außenlärmpegel angeordnet werden.

Das tatsächliche Schalldämm-Maß eingebauter Fenster hängt ab von der Schalldämmung der Verglasung, der Schalldämmung des Rahmens, der Qualität des Einbaus und der Schalldämmung weiterer Bauteile wie integrierter Lüftungssysteme oder Rollladenkästen. Es lässt sich nachträglich nur schwierig überprüfen, da die Messung der Luftschalldämmung eingebauter Fenster an Gebäuden messtechnisch aufwändig ist.

Die Schalldämmung der Verglasung kann der Kennzeichnung zwischen den Abstandshaltern der Scheiben entnommen werden. Zur Schalldämmung des Fensters (Verglasung mit Rahmen) liegen Prüfzeugnisse vor. Bei der Planung ist auf geringe Spaltmaße zu achten. Beim Einbau sind die zugrundeliegenden technischen Regeln und produktbezogenen Richtlinien zu beachten. Eine sachkundige Fremdüberwachung des Einbaus trägt zur Qualitätsverbesserung bei. Das sorgfältige Ausstopfen der Einbaufugen mit Mineralfaserdämmstoffen führt in schalltechnischer Hinsicht häufig zu besseren und auch dauerhafteren Ergebnissen als die Abdichtung durch Montageschäume. Rollladenkästen sollten außerhalb der Wandebene montiert werden, um zusätzliche Schwachstellen für die Schalldämmung zu vermeiden (z.B. Gurtdurchführungen usw.).

Bei Wunsch nach erhöhtem Schutz gegen Außenlärm wird ein höchstzulässiger Schalldruckpegel im Innenraum („Innenpegel”) definiert, der nicht überschritten werden soll. In der Praxis wird als Anhaltswert davon ausgegangen, dass ein ungestörter Schlaf bei mittleren Schalldruckpegeln von 25 bis 30 dB(A) am Ohr möglich ist. Es ist dann zu prüfen, wie der gewünschte Innenpegel abhängig von Lärmumgebung und weiteren Randbedingungen erreicht werden kann. Erhöhter Schutz gegen Außenlärm muss bei Planungsbeginn verbindlich definiert werden, da hohe Anforderungen möglicherweise die bestimmende Zielvorstellung des Entwurfes werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass bei hoher Außenschalldämmung Geräusche aus dem Gebäudeinneren stärker wahrgenommen werden. Daher ist das bauakustische Gesamtkonzept auf einen gewünschten niedrigen Innenpegel hin zu überprüfen.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Birger Gigla, Lübeck

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