Rutschhemmung

Im öffentlichen sowie gewerblichen Bereich müssen Fußböden an ihrer Oberfläche so beschaffen sein, dass sie rutschhemmend wirken. Praktisch alle Bodenbeläge, die in Deutschland auf dem Markt sind, werden auf ihre Rutschhemmung untersucht und in Trittsicherheits-Bewertungsgruppen (= R-Wert) eingeteilt.