Produkte und Zulassungen

Als Bauprodukte werden alle Produkte bezeichnet, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus eingebaut werden. Mit ihnen müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen. Ebenfalls zu den Bauprodukten zählen aus Baustoffen und Bauteilen gefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie beispielsweise Fertighäuser, Fertiggaragen oder Silos.

Mit Bauprodukten, wie z.B. Kalksandsteinen, müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Feuerschutzabschlüsse benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) zur Erfüllung der Anforderungen an den Brandschutz.
Auszug aus der allgemeinen bauaufsichtliche Zulassung Z-6.20-1956 für Brandschutztüren

Nach deutschem Baurecht müssen die im Bauwesen verwendeten Produkte den technischen Regeln der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) entsprechen. Die darin aufgeführten Normen, Verordnungen und Richtlinien enthalten Anforderungen, die dazu dienen, Grundlagen für eine sichere Konstruktion zu schaffen. Dabei unterscheiden die Landesbauordnungen (LBO) zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten.

Geregelte Bauprodukte entsprechen den in den Teilen A und B der MVV TB bekannt gemachten technischen Regeln oder weichen von ihnen nicht wesentlich ab. Nicht geregelte Bauprodukte sind Bauprodukte, die wesentlich von diesen technischen Regeln abweichen oder für die es keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt. Die Regelungen für die Verwendung dieser (nationalen) Bauprodukte sind in Teil C der MVV TB zusammengestellt.

Sie dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn ihre Tauglichkeit in dem für sie geforderten Übereinstimmungsnachweis bestätigt ist. Dies kann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) sein. Erteilt werden die Zulassungen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers oder Anbieters. Der Nachweis der Verwendungstauglichkeit erfolgt durch Versuche und Berechnungen.

In diesem Kapitel werden Bauprodukte behandelt, die neben den Baustoffen und Bauteilen, national in der Normenreihe DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen geregelt sind. Das deutsche Klassifizierungssystem ist immer noch gleichwertig und alternativ anwendbar zum europäischen Klassifizierungssystem nach DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten, soweit diese Bauprodukte nicht harmonisierten europäischen Normen (z.B. Dämmstoffe) unterliegen. Die Hersteller oder die Anwender haben die Möglichkeit, Nachweise zum Brandverhalten oder den Feuerwiderstand entweder auf Grundlage der DIN 4102 oder auf Grundlage der DIN EN 13501-1 (Brandverhalten) bzw. DIN EN 13501-2 (Feuerwiderstand) zu führen.

Fachwissen zum Thema

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

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Baustoffe/​Bauteile

Anforderungen an Bauteile

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Grundlagen

Arten des Brandschutzes

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Baustoffe/​Bauteile

Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

Brandverhalten: Baustoffe nach europäischer Klassifizierung

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