Perimeterdämmung

Nachträgliche Außendämmung für Kellerwände bei nicht drückendem Wasser

In der Regel sind Kellerwände von Altbauten, die in oder noch vor den 1960er Jahren errichtet wurden, ungedämmt und besitzen keinerlei Abdichtung gegen Feuchtigkeit von außen. Eine nachträgliche Dämmung der erdberührten Kelleraußenwand kann Abhilfe schaffen, ist jedoch nicht in allen Fällen sinnvoll. Wird der Keller lediglich zur Vorratshaltung oder Aufbewahrung genutzt, reicht es bei einer energetischen Sanierung aus, die Kellerdecke und den Sockel bis zur Oberkante des Erdreichs zu dämmen. Soll der Kellerraum beheizt und zum Aufenthalt genutzt oder nachträglich gegen Feuchtigkeit geschützt werden, ist eine Perimeterdämmung einzubauen, die von außen an erdberührte Bauteile angebracht wird.

Handelt es sich um eine normale Bodenfeuchte ohne drückendes Wasser, wird zunächst eine vertikale Sperrschicht in Form einer Abklebung oder Dickbeschichtung auf das Mauerwerk der Außenwand aufgebracht. Darauf wird die Perimeterdämmung in Form von Platten, je nach Herstellervorschrift, mit einer lösungsmittelfreien Klebemasse im Verband verklebt, sodass eine Hinterspülung mit Wasser ausgeschlossen ist. Bei mehrlagiger Anordnung sind die Fugen versetzt anzuordnen. Zusätzlich empfiehlt sich vor der Dämmebene eine Dränschicht aus Kies in das Erdreich einzubringen, in welche Dränagerohre zur Ableitung des auftretenden Wassers eingelegt werden. Die Dämmung der Kelleraußenwand hat eine Verlagerung des Taupunktes zur Folge, was zusammen mit dem äußeren Feuchteschutz dazu führt, dass die Wand schließlich austrocknen kann.

Zum Dämmen eignet sich druckfestes und wasserundurchlässiges Material wie Polystyrol-Hartschaum (XPS) und Schaumglasplatten. Die derzeit gültige EnEV 2014 schreibt für Außenwände mit Perimeterdämmung einen U-Wert von maximal 0,35 W/m²K vor. Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Wänden gegen Erdreich liegen allerdings bei 0,30 W/m²K, wenn es sich um Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden handelt, die Innentemperaturen von ≥ 19°C haben. Zur Vermeidung von Wärmebrücken sind vorhandene Kellerlichtschächte möglichst zu entfernen. Neue Elemente sind thermisch getrennt vor der Dämmebene anzubringen.

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