Normativer Rechenweg: Randbedingungen

Tauperiode und Verdunstungsperiode

Zur Bewertung der Trocknung eines Bauteils wird die Verdunstungsperiode für den Zeitraum von Juni bis August festgelegt.

Randbedingungen Tauperiode im Winter

Die Berechnung im Glaser-Verfahren zur Bewertung eines möglichen Tauwasserausfalls im Bauteil geht von stationären Randbedingungen in der winterlichen Tauperiode von Dezember bis Februar aus. Somit gilt für einen Zeitraum von 90 Tagen eine konstante Außentemperatur von -5°C bei einer relativen Luftfeuchte von 80%. Demgegenüber wird der beheizte Innenraum konstant mit 20°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50% gerechnet. Diese Randbedingungen werden mit dem Wasserdampfsättigungsdruck und dem Wasserdampfpartialdruck verknüpft.

Randbedingungen Tauperiode
Außen:
Θe -5°C   ϕe 80% rel. Luftfeuchtigkeit     Pe 321 Pa

Innen:
Θ 20 °C   ϕi 50% rel. Luftfeuchtigkeit    Pi 1.168 Pa

Die Berechnung der Grenztemperaturen erfolgt schichtweise von der warmen Innenseite nach außen und basiert auf den errechneten Einzelwiderständen des Schichtaufbaus, der Wärmestromdichte q und der Temperaturdifferenz zwischen der warmen Raumseite und der kalten Außenseite.

Die Wärmestromdichte q in W/m² wird aus dem U-Wert und der Differenz von Innenlufttemperatur mit Θi 20°C zur Außenlufttemperatur mit Θe -5 °C ermittelt:
q  Wärmestromdichte W/m²
U Wärmedurchgangskoeffizient W/m²·K
Θi Temperatur der Luft innen °C
Θe Temperatur der Luft außen °C.

Randbedingungen Verdunstungsperiode im Sommer

Zur Bewertung der Trocknung eines Bauteils wird die Verdunstungsperiode für den Zeitraum von Juni bis August festgelegt. Für die Berechnungen werden keine Vorgaben für die anzunehmenden Außentemperaturen vorgegeben. Lediglich der Wasserdampfdruck innen und außen sowie der Sättigungsdampfdruck in den Tauwasserebenen wird vorgegeben.

Randbedingungen
Verdunstungsperiode

Außen: Pe 1.200 Pa
Innen: Pi 1.200 Pa

Sättigungsdampfdruck von Pc 1.700 Pa in den Tauwasserebenen bei Außenwänden

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